Recht und Steuern
Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Nicht jeder Streit muss vor einem staatlichen Gericht entschieden werden. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung. Schiedsgerichtsverfahren, Schlichtungs- oder Mediationsverfahren sowie Verfahren vor der Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten sind solche Alternativen. Die IHK Hannover berät Unternehmen über die Möglichkeiten der verschiedenen Streitbeilegungsformen, benennt auf Anfrage Schiedsrichter und Schlichter und hat zur Beilegung von Wirtschaftskonflikten aller Art zusätzlich eine Mediationsstelle sowie eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten eingerichtet.
Zur Beilegung von Ausbildungsstreitigkeiten besteht bei der IHK Hannover ein Schlichtungsausschuss (§ 111 Abs. 2 ArbGG).
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Jürgen Hahn