Recht und Steuern
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Da Unternehmer auch nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses von den Leistungen des Handelsvertreters profitieren, steht ihm für seine entgangenen Provisionen ein angemessener Ausgleich zu. Informationen über diesen Ausgleichsanspruch hat die IHK Hannover in einem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) zusammengestellt.
Stand: 01.03.2022