Nordamerika

USA: Weißes Haus verkündet strengere Buy-American-Regeln

Angekündigt hatte die Biden-Administration es bereits im Juli 2021: Die bestehenden „Buy-American“-Gesetzte würden verschärft werden. Nach einer sechsmonatigen Überprüfung der erforderlichen Änderungen in den geltenden Gesetzen und den Beschaffungsprozessen der US-Regierung, ist nun klar was kommt:
Waren und Dienstleistungen des öffentlichen Beschaffungswesens sollen zukünftig einen Anteil von 75 Prozent anstatt wie bisher 55 Prozent an in den USA hergestellten Produkten haben müssen. Diese Änderung soll schrittweise eingeführt werden: Ab dem 25. Oktober 2022 soll der Inlandsanteil auf 60 Prozent, im Januar 2024 auf 65 Prozent und dann erst im Januar 2029 auf 75 Prozent steigen. Diese siebenjährige Anlaufzeit soll Unternehmen Zeit geben, ihre Lieferketten anzupassen. Verträge, die sich über diesen Zeitraum erstrecken, könnten dank einer sogenannten Fallback-Regelung von den Erhöhungen ausgenommen werden, wenn sie sich auf Produkte beziehen, die im Inland nur schwer verfügbar oder unerschwinglich teuer sind.
Darüber hinaus enthält das Regelwerk eine Bestimmung für „erweiterte Preispräferenzen“, die eine prozentuale Steuer auf ausländische Lieferverträge vorsieht. Für kritische Komponenten und Lieferketten sollen auch bei höheren Preisen US-Produkte bevorzugt werden können. Für welche Sektoren dies gelten wird, sei heute noch nicht definiert, sondern würde in einer separaten Regelungsphase erarbeitet werden. Bisher wurden Arzneimittel, „fortschrittliche Batterien“ für Elektrofahrzeuge oder Halbleiter erwähnt – Produkte, die, die Regierung für die wirtschaftliche und nationale Sicherheit Amerikas von entscheidender Bedeutung wähnt.
„Ensuring the Future Is Made in All of America by All of America's Workers“ – die Umsetzung der neuen Regelungen ist Teil dieses Plans. „Unsere Zukunft in der Produktion, unsere wirtschaftliche Zukunft, unsere Lösungen für die Klimakrise - sie alle werden in Amerika hergestellt werden" schloss Präsident Biden seine Rede zur Ankündigung der neuen Regelungen am 4. März 2022.
Stand: 05.12.2022