International
Visaliberalisierung für ukrainische Staatsbürger
Am 11. Mai 2017 hat die Europäische Kommission die Visaliberalisierung für ukrainische Staatsbürger verabschiedet. Mit der Befreiung der Visumpflicht benötigen ukrainische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen für Kurzzeit-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum kein Visum mehr.
Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Kurzaufenthalte, das heißt Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Befreiung von der Visumpflicht impliziert kein Anrecht, in der EU zu arbeiten.
Die Visumfreiheit für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen tritt am 11. Juni 2017 in Kraft und gilt in allen Ländern der EU (ausschließlich Großbritannien und Irland), sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz.
Weitere Informationen und Antworten auf wichtige Fragen stehen auf der Website der Deutschen Botschaft in der Ukraine.
Die Visumfreiheit für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen tritt am 11. Juni 2017 in Kraft und gilt in allen Ländern der EU (ausschließlich Großbritannien und Irland), sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz.
Weitere Informationen und Antworten auf wichtige Fragen stehen auf der Website der Deutschen Botschaft in der Ukraine.
Stand: 18.10.2024