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Großbritannien hat am 29. August das finale „Border Target Operating Model (BTOM)“ zur Ausfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Informationen zu den neuen Regeln und dem Zeitplan:
Die britische Regierung hat am 1. August entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Für welche Produkte dies gilt, und wo Sonderregeln gelten:
Die Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung wird nochmals verlängert: Bis zum 31. Dezember 2024 können Unternehmen die CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt verwenden
Seit dem 1. Oktober ist eine Einreise in das Vereinigte Königreich nur noch mit einem über die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass möglich. Die Übergangsfrist bei der eine Einreise auch mit dem Personalausweis möglich war, ist zu Ende.