Gründung, Sicherung, Nachfolge
Antragstellung bei der Hausbank und weitere Zuständigkeiten
Die Beantragung des ERP-Förderkredits erfolgt durch die Antragstellerinnen und Antragsteller zunächst bei ihrer Hausbank – sprich bei einer Bank oder Sparkasse. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und die finale Kreditentscheidung trifft.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung bei der KfW und den Bürgschaftsbanken:
Neues Förderdarlehen für Gründungen und Nachfolgen
Ab November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues Förderangebot zur Verfügung: Der neue „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“ setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot soll Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern und bietet größtmögliche Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Angeboten wird der neue Förderkredit in Kooperation von KfW, Deutschen Bürgschaftsbanken, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das BMF und das BMWK gewähren hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden sollten dadurch von attraktiven Konditionen profitieren.
Die wichtigsten Programmeckpunkte
Die wichtigsten Programmeckpunkte
- Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert.
- Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro.
- Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
- Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von günstigen Zinsen.
- Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich.
- Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten (10 oder 15 Jahre) zur Verfügung.
Antragstellung bei der Hausbank und weitere Zuständigkeiten
Die Beantragung des ERP-Förderkredits erfolgt durch die Antragstellerinnen und Antragsteller zunächst bei ihrer Hausbank – sprich bei einer Bank oder Sparkasse. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und die finale Kreditentscheidung trifft.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung bei der KfW und den Bürgschaftsbanken:
- KfW: ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge
- Die Deutschen Bürgschaftsbanken: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Stand: 13.11.2024