Verkehrsgewerbe
Veranstaltung am 15. November zu den Neuerungen und Änderungen ADR 2025
Die Gefahrgutvorschriften für den Straßen- und Schienenverkehr unterliegen einem zweijährigen Änderungsrhythmus. Eine Veranstaltung am 15. November in der IHK Hannover informiert über die Neuerungen und Änderungen des ADR 2025. Die neuen Vorschriften treten zum 1. Januar 2025 in Kraft
Personen, die in Unternehmen das Themengebiet Gefahrgut verantworten, sowie ADR-Schulungsveranstalter können sich durch die Veranstaltung rechtzeitig auf die kommenden Änderungen einstellen.
Teilnehmende an der Veranstaltung erhalten das Buch „Änderungen und Neuerungen Gefahrgut 2025 ADR/RID“, das vom Referenten Frank Rex sowie Frank-Georg Stephan verfasst wurde. Außerdem erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung (nach Kapitel 1.3 ADR) für Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Diese Bescheinigung dient auch als Nachweis für Referenten von Schulungsveranstaltern, dass diese sich entsprechend der aktuellen Rechtsentwicklung in ihren Schulungsbereichen weitergebildet haben.
Anmeldung zur Veranstaltung und weitere Informationen in unserem Veranstaltungskalender.
Stand: 23.10.2024