Verkehrsgewerbe

Pilotprojekt „digitaler Beifahrer“ bei Groß- und Schwertransporten gestartet

Antragsteller von Groß- und Schwertransporten haben in Niedersachsen nun die Wahl: Sie können ein digitales System, einen sogenannten „digitalen Beifahrer“, oder wie bisher eine Person als Beifahrer oder Beifahrerin im Rahmen der Durchführung von Groß- und Schwertransporten einsetzen.

Der „digitale Beifahrer“ ist mit Hilfe einer Kombination von Sprach- und Navigationssoftware in der Lage, die Fahrauflagen aus dem Genehmigungsbescheid in elektronischer Form bereitzustellen. Der Bescheid wird dabei in die jeweilige Software des Anbieters hochgeladen.
Auflagen müssen erfüllt sein

Bei Testfahrten des vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) geförderten Projektes zeigte sich, dass der Einsatz eines „digitalen Beifahrers“ zu weniger Fahrfehlern in Belastungssituationen führte. Den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden wurden von der Autobahn GmbH entsprechende Anforderungen und Musterauflagentexte zur Verfügung gestellt, wodurch die ordnungsgemäße Nutzung des „digitalen Beifahrers“ sichergestellt wird. Zu diesen Anforderungen des Fahrassistenzsystems gehören der feste Einbau im Fahrzeug sowie die akustische und optische Umsetzung von Anweisungen zu bestimmten Fahrauflagen. Außerdem ist eine LKW-Navigationssoftware mit aktuellem Kartenmaterial und dynamischer Kartendarstellung Pflicht.

Das Land Niedersachsen hat die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden für Groß- und Schwertransporten gebeten, dies bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Erprobung des „digitalen Beifahrers“ endet zunächst Ende 2025 beziehungsweise vorzeitig, falls eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft tritt.

Stand: 10.06.2024