Verkehrsgewerbe

Grenzüberschreitender Verkehr: intelligente Fahrtenschreiber bis Jahresende Pflicht

Durch das Mobilitätspaket Teil I und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 wurde auf europäischer Ebene die Einführung einer neuen Version des intelligenten Fahrtenschreibers (zweite Generation) beschlossen. Danach mussten Fahrzeuge, die ab dem 21. Augusts 2023 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Da mehrere Fahrtenschreiberhersteller jedoch bis zum Stichtag (21. August 2023) nicht in der Lage waren, die Geräte mit den vorgeschriebenen Sicherheitszertifizierungen und die Typenzulassung auszuliefern, wurde bei der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen von der Ahndung entsprechender Verstöße gegen die Ausrüstungspflicht mit einem neuen Fahrtenschreiber abgesehen.

Die eingeräumte Übergangsfrist läuft Ende dieses Jahres aus. Ab dem 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit Fahrtenschreibern der zweiten Generation ausgestattet sein.

Weiterführende Informationen dazu auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Stand: 29.10.2024