Verkehrsgewerbe

Förderprogramm für nicht-öffentliche Schnellladesäulen für LKW und PKW

Mit der neu aufgesetzten Förderrichtlinie Elektromobilität vom 6. Juli 2023 unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Gefördert wird der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. Die Förderung erfolgt als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 40 %; Großunternehmen (GU) mit 20%. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt (LP) sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der max. Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.
  • Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Unternehmen auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides)
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur abrufbar.

Stand: 11.06.2024