Verkehrsgewerbe

Änderungsverordnung für Lang-LKW veröffentlicht: Mehr Strecken befahrbar

Durch die Veröffentlichung der 11. Änderungsverordnung für Lang-LKW durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird das sogenannte Positivnetz, auf dem in Deutschland Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 fahren dürfen, erweitert.

Außerdem wurden bei den technischen Anforderungen bezüglich der Nr. 10 "Einrichtungen für die direkte Sicht" und bei der Nr. 15 "Abbiegeassistenzsysteme" jeweils zusätzlich als Möglichkeit des Nachweises für die Vorschriftsmäßigkeit ein Verweis auf aktuelle UN/ECE-Regelungen aufgenommen.

Die Frist für den Testbetrieb des Lang-LKW vom Typ 5 endet am 31. Dezember 2023. Das BMDV hat eine 12. Änderungsverordnung (ÄVO) erarbeitet, die sich jedoch derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet. Durch die 12. ÄVO soll der Zulassung des Lang-LKW Typ 1 bis Ende 2026 verlängert werden.

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Stand: 03.06.2024