Weiterbildung

Ausbildereignungsprüfung (AEVO) im Überblick

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und auch eine fachliche Eignung nachweisen. Die fachliche Eignung besteht zum einen aus den spezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufs. Zum anderen müssen auch allgemeine berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann mit einer Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), umgangssprachlich „Ausbilderschein“ genannt, erfolgen.
Vorbereitungslehrgänge zur Ausbildereignungsprüfung gehen auf die rechtlichen Grundlagen ein. Zusätzlich wird vermittelt, welche persönlichen und fachlichen Fähigkeiten eine Ausbildungskraft benötigt. Ein weiterer Vorteil des Lehrgangs: Moderationstechniken helfen nicht nur bei der Wissensvermittlung im Ausbildungsprozess, sondern auch im sonstigen Berufsleben. Der Besuch eines Lehrganges bietet ferner eine gute Chance, sich mit anderen in der Ausbildung tätigen Personen auszutauschen.
Mit Bestehen der AEVO-Prüfung ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fordert in den §§ 29 f BBiG zusätzlich vom Ausbildungspersonal die jeweils notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma benannten Ausbildungskräfte überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

IHK-Ansprechpersonen:

AEVO-Prüfung
Frau Alena Antl
Tel.: 0511 3107-356
E-Mail: alena.antl@hannover.ihk.de

Herr Gerd Freiling
Tel.: 0511 3107-287
E-Mail: gerd.freiling@hannover.ihk.de

Vorbereitungslehrgänge
Frau Marie Stach
Tel.: 0511 3107-374
E-Mail: weiterbildung(at)hannover.ihk.de

Stand: 06.06.2024