Weiterbildung
Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Warum sollten Sie die Ausbildereignungsprüfung ablegen?
Mit dem Erwerb der Ausbildereignung werden berufs- und funktionsübergreifende Qualifikationen erworben, die für die Steuerung von Lernprozessen in Unternehmen von übergeordneter Bedeutung sind. Die Ausbildung im Unternehmen kann so verantwortlich durchgeführt werden. Zusätzlich qualifizieren die Lehrgangsinhalte verstärkt Nachwuchsführungskräfte im Unternehmen: Sie lernen, Lernprozesse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv zu planen und unter Berücksichtigung lernpsychologischer Aspekte zu fördern und zu gestalten.
Durch die Prüfung werden die gem. § 30 Berufsbildungsgesetz i.V.m. § 1 Ausbilder-Eignungs-verordnung für den Ausbilder vorgeschriebenen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen.
Durch die Prüfung werden die gem. § 30 Berufsbildungsgesetz i.V.m. § 1 Ausbilder-Eignungs-verordnung für den Ausbilder vorgeschriebenen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Durchführung von Fortbildungsprüfungen ist lt. Prüfungsordnung an örtliche Zuständigkeiten gebunden. Der Zuständigkeitsbereich der IHK Hannover umfasst die Landkreise: Diepholz, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Northeim, Osterode am Harz, Schaumburg.
Sie werden zugelassen, sofern Ihr Wohnort, Arbeitsstätte oder Lehrgangsort in unserem Kammerbezirk liegt. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind für diese Prüfung nicht vorgeschrieben. Bitte bachten Sie die Zuständigkeit IHK Hannover. Eine spätere Anmeldung vor Ihrer örtlichen Kammer ist zu einem späteren Zeitpunkt ggf. nicht mehr möglich
Sie werden zugelassen, sofern Ihr Wohnort, Arbeitsstätte oder Lehrgangsort in unserem Kammerbezirk liegt. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind für diese Prüfung nicht vorgeschrieben. Bitte bachten Sie die Zuständigkeit IHK Hannover. Eine spätere Anmeldung vor Ihrer örtlichen Kammer ist zu einem späteren Zeitpunkt ggf. nicht mehr möglich
Achtung: Die Ausbilderprüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden, d.h. Ihre fachliche Eignung/Ausbildung muss zum Ausbildungsberuf passen. Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie bitte unsere Ausbildungsberater/-innen bzw. die für Ihr Unternehmen zuständige IHK an.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich online über unser Forbildungs-Informationscenter an.
Anmeldeschluss ist 5 Wochen vor Prüfungstermin. Der Anmeldeschluss ist auch für Teilnehmer/-innen verbindlich, die nur die praktische Prüfung ablegen.
Anmeldeschluss ist 5 Wochen vor Prüfungstermin. Der Anmeldeschluss ist auch für Teilnehmer/-innen verbindlich, die nur die praktische Prüfung ablegen.
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Schriftliche / Praktische Prüfung
Siehe Musteraufgaben und Hinweise zur Prüfung (s. weitere Informationen)
Die praktischen Prüfungen beginnen in Hameln ca. vier Tage, in allen anderen Prüforten ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung. Für den Prüfort Hannover können Sie sich bei der der schriftlichen Prüfung vor Ort für praktische Prüfungstermine vormerken lassen. Für alle weiteren Prüforte erhalten Sie automatisch eine Einladung per Post.
Die praktischen Prüfungen beginnen in Hameln ca. vier Tage, in allen anderen Prüforten ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung. Für den Prüfort Hannover können Sie sich bei der der schriftlichen Prüfung vor Ort für praktische Prüfungstermine vormerken lassen. Für alle weiteren Prüforte erhalten Sie automatisch eine Einladung per Post.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 296,- Euro und richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der IHK Hannover.
Fachwirte mit Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil zahlen 184,- Euro.
Ansprechpartner/-in Prüforte
Hannover und Region: Gerd Freiling
Hameln, Göttingen, Bruchhausen-Vilsen, Diepholz: Alena Antl
Prüfungstermine
Bei den aufgeführten Prüfungsterminen handelt es sich um die schriftlichen Prüfungstermine. Die praktischen Prüfungen finden i. d. R. jeweils ab der darauffolgenden Woche statt. Der Anmeldeschluss für alle beträgt 5 Wochen vor Prüfungstermin.
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29.04.2025 | 28.10.2025 |
03.06.2025 | 25.11.2025 |
Stand: 21.10.2024