Berufsanerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung
Viele Unternehmen sind schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Vor diesem Hintergrund kommt der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eine wichtige Bedeutung zu.
Vorteile der Berufsanerkennung
Die IHK Hannover ist in den IHK-Regionen Hannover und Braunschweig für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig.
Die IHK vergleicht die ausländische Berufsqualifikation anhand festgelegter Kriterien mit einer deutschen Referenzqualifikation aus dem IHK-Bereich und stellt einen Bescheid mit dem Ergebnis dieses Vergleichs aus. Ein solches Anerkennungsverfahren schafft für Unternehmen Transparenz über die vorhandenen Qualifikationen und hilft, eventuelle Qualifikationslücken mit passgenauen Qualifizierungen zu schließen. Unternehmen können damit ihren Bewerberpool ausweiten und möglicherweise Qualitätsstandards des Unternehmens sichern.
Anerkennungsverfahren und Antragstellung
Innerhalb des Verfahrens zur Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Referenzberuf entspricht. Die IHK bewertet in dieser Gleichwertigkeitsprüfung für Berufe in ihrem Zuständigkeitsbereich ob und wenn ja, welche wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Für Berufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHK fallen, kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständige Stelle, die Ihnen über den Anerkennungsfinder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ angezeigt wird.
Das Verfahren können alle Personen beantragen, die einen im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben haben und beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten. Ein Antrag auf Anerkennung kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Dies ist auch vom Ausland aus möglich.
Fachkräfteeinwanderung
Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, schafft das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ neue Wege für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die von November 2023 bis Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten sind.
Möglichkeiten im Kontext der Anerkennung bieten unter anderem:
- Anerkennungspartnerschaft, mit der das Anerkennungsverfahren komplett in Deutschland stattfinden kann (§ 16d Abs. 3 AufenthG)
- Aufenthalt für eine Qualifizierungsmaßnahme (§ 16d Abs. 1 AufenthG)
- Aufenthalt für eine Qualifikationsanalyse (§ 16d Abs. 6 AufenthG)
- Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche (§ 20a AufenthG)
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Eine wichtige Änderung durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“, das die Bearbeitungszeiten der Anerkennungs- und Visaanträge deutlich verkürzen soll. Es ist kostenpflichtig, und kann über die zuständige Ausländerbehörde am Unternehmenssitz beantragt werden. Im beschleunigten Verfahren müssen sich alle beteiligten Stellen an verkürzte Fristen halten. Damit soll dafür gesorgt werden, dass Unternehmen sich darauf verlassen können, dass die Fachkraft zu einer bestimmten Zeit ihre Arbeit vor Ort aufnehmen kann. Demzufolge muss beispielsweise die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses durch die IHK Hannover innerhalb von zwei Monaten – statt bis zu drei Monaten – entschieden werden. Damit Sie eine ausländische Fachkraft möglichst schnell in ihrem Unternehmen haben, empfehlen wir das Anerkennungsverfahren frühzeitig einzuleiten. Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist es möglich die Anerkennung im Vorfeld auf den Weg zu bringen und so den Bescheid möglichst schnell bei der Ausländerbehörde vorzulegen. Gerne können Sie bei uns auch eine Vorprüfung veranlassen, in der wir beurteilen, ob der ausländische Ausbildungsnachweis von verantwortlichen Stellen für den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsbildung ausgestellt wurde und somit ein Verfahren möglich ist.
IHK-Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung:
Alina Richter, Beraterin internationale Fachkräftesicherung
Telefon: 0511 3107 391
E-Mail: alina.richter@hannover.ihk.de
Alina Richter, Beraterin internationale Fachkräftesicherung
Telefon: 0511 3107 391
E-Mail: alina.richter@hannover.ihk.de
Beratungsangebot des Welcome & Business Centers IHK: Internationale Fachkräfte gewinnen mit UBAconnect
Sie suchen Fachkräfte aus dem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Bereich? Das Welcome & Business Center IHK hilft Ihnen dabei! Denn zu unserem Service gehört nun auch die Matching-Plattform UBAconnect.
Darum geht es beim Matching-Service UBAconnect:
Bei UBAconnect können Unternehmen teilnehmen, die Verstärkung suchen und offen sind für internationales Personal. Sie beschäftigen eine Person aus dem Ausland mit bereits teilanerkanntem ausländischem Berufsabschluss zunächst auf befristeter Basis und unterstützen diese bei der Nachqualifizierung. Durch diese sogenannte Anpassungsqualifizierung helfen Unternehmen der Person ihre ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland voll anerkennen zu lassen und gewinnen dadurch eine neue qualifizierte Fachkraft.
Wie profitiere ich als Unternehmerin oder Unternehmer von UBAconnect?
Eine begleitende Anpassungsqualifizierung in Ihrem Unternehmen bietet Ihnen eine Möglichkeit, eine Fachkraft zu finden und diese auch längerfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Zugleich haben Sie die Chance, die Fachkraft in Ihrem Unternehmensumfeld kennenzulernen, sie für Ihre Aufgabenbereiche passend zu qualifizieren und schon einmal zu testen, ob die Zusammenarbeit funktioniert.
Wie hilft das Welcome & Business Center IHK dabei?
Das Welcome & Business Center IHK ist ein kostenloses Service- und Beratungsangebot, das sich speziell an den Bedürfnissen und Fragen rund um den Fachkräftemangel ausrichtet. Es steht allen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.
Im Rahmen von UBAconnect unterstützt Sie das Welcome & Business Center IHK beim passgenauen Matching mit internationalen Fachkräften. Dafür lernen unsere Expertinnen und Experten Ihr Unternehmensprofil in einem ersten individuellen Beratungsgespräch kennen und helfen Ihnen so, den Kontakt zu geeigneten Fachkräften herzustellen. Außerdem bekommen Sie von uns wertvolle Tipps, wie Sie Vorstellungsgespräche mit Menschen gestalten können, die Deutsch als Fremdsprache lernen. In einer weiteren Beratung unterstützen wir Sie dabei, eine Anpassungsqualifizierung in Ihrem Betrieb und eine schnelle und reibungslose Einreise der Fachkraft nach Deutschland zu organisieren.
Das breite Unterstützungsangebot des Welcome & Business Centers IHK umfasst unter anderem Themen wie Anerkennung von ausländischen Qualifikationen, Einreisemöglichkeiten und -voraussetzungen nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Validierung, Teilqualifikationen und viel mehr. Weitere Informationen rund um das Welcome & Business Center IHK finden Sie hier.
Und so funktioniert UBAconnect:
Als registriertes Mitglied im UBA-Netzwerk gelangen Sie zum Matching-Service UBAconnect. Dort hinterlegen Sie den oder die gesuchten Beruf/e, in denen eine Fachkraft in Ihrem Betrieb arbeiten könnte. Im UBAconnect-Bereich können Sie dann direkt einsehen, ob es aktuell bereits Fachkräfte im Pool gibt, die zu Ihren Suchkriterien passen. Die entsprechenden Fachkräfteprofile stehen zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie eine Fachkraft in einem unverbindlichen Gespräch kennenlernen wollen, kontaktieren Sie bitte das Welcome & Business Center IHK: Wir unterstützen Sie dabei, den Kontakt aufzunehmen und geben Ihnen Tipps für einen gelungenen Check von professionellen und sprachlichen Kompetenzen der jeweiligen Fachkraft.
Ist erst zu einem späteren Zeitpunkt eine passende Fachkraft dabei, werden Sie benachrichtigt. Auch Beraterinnen und Berater des Welcome & Business Centers IHK können Sie kontaktieren, wenn eine für Ihre Bedürfnisse passende Fachkraft gefunden wird.
Das neue UBA-Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung bietet für Unternehmen relevante Informationen zum Einwanderungsprozess und zur Berufsanerkennung, Leitfäden und Vorlagen, individuelle Beratungsangebote sowie Raum zum Erfahrungsaustausch. Interessierte Unternehmen können sich kostenlos registrieren und auf alle Angebote, einschließlich den Matching-Services UBAconnect, zugreifen. Das Netzwerk wird vom Projekt “Unternehmen Berufsanerkennung ”(UBA) durchgeführt. UBA wurde von der Deutschen Industrie- und Handelskammer initiiert und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Sowohl UBAconnect als auch das Netzwerk-Angebot sind für Sie kostenfrei. Auf der Website von UBAconnect können Sie sich informieren und unverbindlich registrieren.
Das Welcome & Business Center IHK beantwortet gerne Ihre Fragen und unterstützt Sie während des gesamten Prozesses.
IHK-Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Anpassungsqualifizierung:
Maria Svetlichnaia, Beraterin im Welcome & Business Center, Schwerpunkt Fachkräfteberatung
Telefon: 0511 3107 441
E-Mail: maria.svetlichnaia@hannover.ihk.de
Maria Svetlichnaia, Beraterin im Welcome & Business Center, Schwerpunkt Fachkräfteberatung
Telefon: 0511 3107 441
E-Mail: maria.svetlichnaia@hannover.ihk.de
Disclaimer: Manchmal kann eine potenziell geeignete Fachkraft schnell gefunden werden, häufig kann dies aber mehrere Wochen und Monate dauern. Mithin ist es auch möglich, dass in den von Ihnen benötigten Berufen leider keine Fachkräfte für Anpassungsqualifizierungen infrage kommen. Es besteht daher auch keine Garantie auf die Vermittlung einer Fachkraft für eine Anpassungsqualifizierung. Sie können Ihre hinterlegten Daten jederzeit ändern oder Ihr Netzwerk-Profil löschen.
Informationsmaterial und Downloads
Antragsformulare, Merkblätter, Flyer, Leitfäden sowie rechtliche Grundlagen finden Sie unter Informationsmaterial und Downloads.
Weitere Informationen
- Make it in Germany: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
- Info-Flyer: Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Möglichkeiten für Unternehmen ab 01.03.2024
Dieser Flyer bietet einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, die es ab 1. März 2024 für Unternehmen gibt, beruflich qualifizierte Personen aus Drittstaaten zu beschäftigen. - Info-Flyer: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Dieser Einseiter ergänzt den Flyer zur Fachkräfteeinwanderung. Er bietet einen Überblick über das beschleunigte Fachkräfteverfahren, mit dem Unternehmen die Fristen im Prozess der Einwanderung verkürzen können. - Info-Flyer: Anerkennungspartnerschaft
Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es, das Berufsanerkennungsverfahren erst nach der Einreise nach Deutschland, statt – wie bislang – bereits aus dem Ausland heraus, zu beantragen. Wie genau der Weg über eine Anerkennungspartnerschaft aussieht und was Fachkraft und Arbeitgeber*in beachten sollten, stellt dieser Info-Flyer anschaulich dar. - Broschüre: Ask me anything - 10 meistgestellte Fragen von Unternehmen Teil 2 (Stand: 09/2024)
- Broschüre: Ask me anything - 10 meistgestellte Fragen von Unternehmen Teil 1 (Stand: 10/2023)
Stand: 18.09.2025