Fachkräfte

Anpassungsqualifizierung

Wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt, können bestehende Unterschiede mit einer Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden.
Um die Qualifizierungslücken zu schließen, können praktische und/oder theoretische Maßnahmen durchgeführt werden. Diese können in einem Betrieb oder auch außerbetrieblich bei einem Bildungsträger oder in überbetrieblichen Lehrwerkstätten stattfinden.
Bei einer Anpassungsqualifizierung handelt es sich immer um eine individuelle, passgenaue Qualifizierung im Anschluss an ein Anerkennungsverfahren. Die Dauer und der Inhalt einer Anpassungsqualifizierung richten sich jeweils nach dem Qualifizierungsbedarf aus dem Anerkennungsverfahren und werden detailliert in der Anlage zum Bescheid (Empfehlung zur Anpassungsqualifizierung) beschrieben. Nach der Anpassungsqualifizierung kann in einem Folgeantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1024 KB) die volle Gleichwertigkeit erlangt werden.
Unsere Qualifizierungsberatung unterstützt Sie im Anschluss an ein Verfahren bei der Suche nach einer passenden Anpassungsqualifizierung, sofern dies notwendig ist.
Lokale, regionale und überregionale Seminar- und Weiterbildungsangebote sowie Informationen zu den Bildungsanbietern finden Sie auch in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

Nachqualifizierung von Drittstaatlern
Für Fachkräfte aus Drittstaaten wurden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland ausgebaut (§ 16d AufenthG). Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
  • Ausländischer Berufsabschluss, der im Herkunftsland staatlich anerkannt ist
  • IHK-Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit, in dem wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden
  • hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, in der Regel auf Niveau A2
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme (Prüfung der Arbeitsbedingungen)
  • gesicherter Lebensunterhalt
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt bietet das Fachkräfte-Portal „Make it in Germany“.
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Stand: 29.10.2024