Infos für angehende Unternehmer und Unternehmerinnen Taxen- und Mietwagenverkehr

KGI. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Für welche Verkehre Sie welche Genehmigungen benötigen und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, können Sie der Datei “Genehmigungsfreier Verkehr” entnehmen.

II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Unternehmers/der Unternehmerin oder der für die Führung der Geschäfte des Taxen- und Mietwagenverkehrs bestellten Person.
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug oder 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug betragen.
2. Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers/der Unternehmerin und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person müssen Sie der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorlegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister).

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

3. Fachliche Eignung
a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
  • Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
  • Unternehmen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • Unternehmen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
  • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.

b) Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch

- Anerkennung leitender Tätigkeit:
Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Dazu zählen insbesondere die Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Prokurist. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe Orientierungsrahmen) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber/der Bewerberin. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird entsprechend mitgeteilt bzw. mit dem Bewerber/der Bewerberin abgestimmt. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich die Bewerbenden ihren Wohnsitz haben. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.
Die Gebühr beträgt z. Zt. 85,00 €.

- Gleichwertige Abschlussprüfungen:
Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler / Diplom-Ver­kehrs­wirt­schaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller/die Antragstellerin ihren Wohnsitz haben. Das umfasst bei der IHK Hanau den Kammerbezirk Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.
Die Gebühr beträgt 40,00 €.

- Fachkundeprüfung:
vor der örtlich zuständigen IHK. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet die zu prüfende Person den Wohnsitz hat. Das umfasst bei der IHK Hanau den Kammerbezirk Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern. Die Gebühr beträgt z. Zt. 175,00 € .

III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung


1. Struktur der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:
  • schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort;
  • schriftlichen Übungen / Fallstudien.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt eine Stunde für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.

2. Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punkten bewertet.

Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
schriftliche Fragen 40 %
schriftliche Übungen/Fallstudien 35 %
mündliche Prüfung 25 %.

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.
(siehe Ablaufschema für die Bewertung einer Prüfung).

3. Prüfungssachgebiete

Die Sachgebiete der Prüfung sind dem Orientierungsrahmen zu entnehmen.
4. Anmeldung zur Prüfung

Die Teilnehmerzahl einer Prüfung ist begrenzt. Die Aufnahme richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung. Hier finden Sie die Termine.

5. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Prüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung liegt in der eigenen Verantwortung der zu prüfenden Person.

Literatur

Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die Sie über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen beziehen können, weisen wir hin:

Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer
- Lehrbuch -

Autor: Grätz Thomas
Bestell-Nr.: 24032
ISBN: 978-3-574-60083-8
Verlag: Springer Fachmedien München GmbH, Verlag Heinrich Vogel
www.heinrich-vogel-shop.de

Lehrbuch mit Fragenkatalog
Fachrichtung: “Taxi- und Mietwagen”
Autorin: Christiane Helf-Marx
ISBN: 978-3-930581-05-4
- Lösungsbuch -
ISBN: 978-3-930581-06-1

Fahrzeugkostenrechnung mit Nutzungsausfall
- Erläuterungen und Beispiele für die Sach- und Fachkunde-Prüfung –

Autorin: Christiane Helf-Marx
ISBN-Nr.: 978-930581-20-7
Verlag: Verkehrsverlag-HeMa, Gahlener Str. 250, 462852 Dorsten
www.verkehrsverlag-hema.de

BOKraft Kommentar
Betrieb von Omnibus-, Obus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen
Autor: Gerhard Hole
Artikel-Nr.: 24015
Verlag: Springer Fachmedien München GmbH, Verlag Heinrich Vogel
www.heinrich-vogel-shop.de

Fragenkatalog Taxi-/Mietwagenverkehr
ISBN: 978-3-00-073096-2
Verlag: AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG
https://shop.avb-medienverlag.de/

Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer
- Fragen und Kalkulationsaufgaben zum Training für die Fach- und Sachkundeprüfung Taxi und Mietwagen -

Autoren: Ufuk Gergin / Herwig Kollar
Best.-Nr.: 28123
Verlag: Huss Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München
www.huss-shop.de

Taxen- und Tarifordnung:
der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)

Adressen der Verkehrsverlage

Schulungsveranstalter

Folgende Veranstalter führen nach unserer Kenntnis Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
Verkehrsseminare Marbs e. K.
Veranstaltungsort Gelnhausen
Kreßbacher Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall
Tel. 0800 0561561
info@verkehrsseminare.com
www.verkehrsseminare.com

Verkehrsseminare Naumann
In der Stehle 36 b, 53547 Kabach-Ohlenberg
Tel.: 02644 4063334
Mobil: 0170 8722110
verkehrsseminare-naumann@mail.de
www.Fachschule-Naumann.de
Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk Hanau

Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V.
Breitenbachstraße 1, 60485 Frankfurt/Main
Tel.: 069 79207900
www.taxi-vereinigung-frankfurt.de
ABSV-HEMA GmbH
Gahlener Straße 250, 462852 Dorsten
Tel. 02362 9740960
E-Mail: info@absv-hema.de
WWW.absv-hema.de
www.verkehrsseminare-hema.de

AVB-Seminare GmbH & Co. KG
Bohlenstraße 64, 32312 Lübbecke
Tel.: 05741 90 99 250
E-Mail: info@avb-seminare.de
www.avb-seminare.de

AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
Tel.: 05741 90 99 250
E-Mail: info@avb-seminare.de
Web: www.avb-lerncenter.de

Bilena – Akademie für Bildung und Entwicklung
Silberbornstr. 4
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 0176 39864125
E-Mail: gergin@bilena.de
www.bilena.de

Weitere Informationen erhalten Sie von dort. Für Inhalte und Qualität der Lehrgänge kann keine Gewähr übernommen werden.

Genehmigungsbehörden

Für die Erteilung der Genehmigungen für den Taxen- und Mietwagenverkehr sind die jeweiligen Ordnungsämter bzw. der Landrat des Main-Kinzig-Kreises zuständig.