Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund leitender Tätigkeit Taxi- und Mietwagen
Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- Es können nur leitende Tätigkeiten in Unternehmen des gewerblichen (genehmigungspflichtigen) Taxen- oder Mietwagenverkehrs anerkannt werden. Dazu zählen insbesondere die Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Prokurist.
- Die Tätigkeit muss mindestens drei Jahre ausgeübt worden sein. *
- Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben.
- Das Ende der Tätigkeit darf bei Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen.
- Vor einer Entscheidung kann die IHK ein Beurteilungsgespräch mit den Bewerbenden durchführen. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind.
- Für die Durchführung eines Beurteilungsgespräches fällt eine Gebühr in Höhe von 85,- Euro an und dies unabhängig davon, ob der Fachkundenachweis ausgestellt wird.
* Wichtiger Hinweis!
Im Sinne der Verordnung ist der Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer Vortätigkeit nicht für Unternehmer geschaffen worden, die in den letzten drei Jahren einen fachkundigen Geschäftsführer in Ihrem Unternehmen angestellt hatten um eine Taxi- oder Mietwagengenehmigung zu erhalten und nun von der Annahme ausgehen, dass damit die Voraussetzungen für die Anerkennung der Vortätigkeit gegeben seien.
Der Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer Vortätigkeit ist für Personen in die Verordnung aufgenommen worden, die tatsächlich als Geschäftsführer oder Prokurist in einen Verkehrsunternehmen (meistens Mehrwagenbetrieb oder große Verkehrsgesellschaften) gearbeitet haben, sich nach mehrjähriger Tätigkeit nun selbstständig machen möchten oder sich anderweitig orientieren und sich daher Ihre beruflich erworbene Qualifikation und Fachkenntnis bestätigen lassen möchten.
Der Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer Vortätigkeit ist für Personen in die Verordnung aufgenommen worden, die tatsächlich als Geschäftsführer oder Prokurist in einen Verkehrsunternehmen (meistens Mehrwagenbetrieb oder große Verkehrsgesellschaften) gearbeitet haben, sich nach mehrjähriger Tätigkeit nun selbstständig machen möchten oder sich anderweitig orientieren und sich daher Ihre beruflich erworbene Qualifikation und Fachkenntnis bestätigen lassen möchten.
Nachweise:
- Fotokopie des Arbeitsvertrages, aus dem der Verantwortungsbereich des Mitarbeiters hervorgeht bzw. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Fotokopie des Gesellschaftsvertrages.
- Auszug aus dem Handelsregister (Tätigkeit als Geschäftsführer/Prokurist) oder Gewerbeanmeldung
- Arbeitszeugnisse über Ihre Tätigkeit
- Lebenslauf
- Genehmigung(en) nach dem PBefG (bisherige Konzession)
- Beschäftigung von Arbeitnehmern (z. B. durch Kopie der letzten Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV/Lohnnachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen).
- Ausweisdokument
Sonstige Nachweise (sofern vorhanden):
- Sonstige Vertretungsbefugnisse und Handlungsvollmachten, Unterschriftenregelung oder eingeräumte Prokura
- Bankvollmachten bzw. Nachweise zum Zahlungsverkehr
- Nachweise zu Investitionsentscheidungen
- Nachweise zur Erstellung und Prüfung von Rechnungen
- Buchungsunterlagen zur Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellen und Abgabe von Steuerunterlagen oder Jahresabschluss
- Nachweise zur Einstellung und Entlassung von Personal, z.B. Arbeitsverträge
- Angebotserstellung
- Ausbildungsbefugnis für Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiterbefugnisse
- Ansprechpartner für Berufsgenossenschaft, Ämter und Behörden
- Nachweis über die Durchführung grenzüberschreitender Verkehre
(ggf. Bestätigung des Auftraggebers) - Weitere geeignete Dokumente zum Nachweis der fachlichen Eignung
Sachgebiete, für die die Kenntnisse nachzuweisen sind:
Recht
- Personenbeförderungsrecht
- Gewerberecht (Grundzüge)
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts
- Personenbeförderungsrecht
- Gewerberecht (Grundzüge)
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte- und -Bedingungen
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte- und -Bedingungen
- Buchführung
- Versicherungswesen
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
- Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
Straßenverkehrssicherheit
- Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
- Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
- Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind
- Beförderungsdokumente
- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
- Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind
- Beförderungsdokumente