Unser Service für Sie
Handelsregister und Gewerbeämter übermitteln den örtlich zuständigen IHKs in regelmäßigen Abständen die aktuellen Daten der eingetragenen Unternehmen und Kaufleute. In diesem Rahmen führt die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern auf Wunsch Selektionen von Firmenadressen durch.
Enthalten sind:
Firmenadressen
Handelsregister und Gewerbeämter übermitteln den örtlich zuständigen IHKs in regelmäßigen Abständen die aktuellen Daten der eingetragenen Unternehmen und Kaufleute. In diesem Rahmen führt die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern auf Wunsch Selektionen von Firmenadressen durch.
Enthalten sind:
- in das Handelsregister eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften,
- in das Handelsregister eingetragene Kaufleute,
- Kleingewerbetreibende (KGT),
- BGB-Gesellschaften/Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR),
welche der Weitergabe ihrer Daten nicht widersprochen haben.
Wir recherchieren für Sie |
Adressen aller der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern angehörigen Unternehmen
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Bestellen Sie bitte schriftlich |
per Fax: (06181) 92 90 - 8290
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Preise |
Grundbetrag je Selektion: 17,90 €
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Die Adressen sollen ausschließlich dem Wirtschaftsverkehr dienen. Veräußerung oder Überlassung an Dritte, Vervielfältigungen oder eine Bezugnahme auf die Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern sind nicht gestattet. Eine vollständige oder teilweise Rückgabe des Materials ist ausgeschlossen. Auskünfte sind unverbindlich. Wir geben uns Mühe bei der Pflege der Daten, können aber keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Unsere Datenbank enthält alle handelsregisterlich eingetragenen Unternehmen, soweit diese der Weitergabe ihrer Daten nicht widersprochen haben. Es sind somit auch Betriebsgesellschaften und Betriebsspaltungen erfasst, soweit es sich um selbstständige Unternehmen handelt.
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz
Die Herausgabe von Kontaktdaten wie Telefon, Telefax und/oder E-Mail-Adressen ist aus wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die von uns übermittelten Daten dürfen nur zu wirtschaftlichen Zwecken, insbesondere zur Förderung von Geschäftsabschlüssen, verwendet werden (§ 22 Absatz 2 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz). Jegliche Weiterveräußerungen oder Überlassung an Dritte sowie Vervielfältigungen sind untersagt. Die Daten sind nach Erreichung der genannten Zwecke und Ablauf ggf. bestehender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu löschen. Die Daten spiegeln den Stand wider, der uns von den Gewerbeämtern mitgeteilt bzw. teilweise im Einzelfall von uns selbst ermittelt wurde. Es kann daher zu unzustellbaren Rückläufern kommen. Dies stellt keinen Mangel dar. Eine vollständige oder teilweise Rückgabe der Daten oder eine Minderung des Kaufpreises sind insoweit ausgeschlossen.
Wir weisen auf Ihre Informationspflicht nach Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/) hin, soweit personenbezogene Daten übertragen werden (insbesondere bei Kleingewerbetreibenden). Hinsichtlich der Erhebung und Speicherung Ihrer Daten durch die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, beachten Sie bitte die Hinweise zum Datenschutz.
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