Sachverständige
Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO).
Daher kann bis zum 31. August 2022 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.
Die eingehenden Stellungnahmen werden zentral vom DIHK-Arbeitskreis Sachverständigenwesen berücksichtigt und gegebenenfalls die Änderung in der MSVO entsprechend angepasst.