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Wenn Sie unsicher sind, ob die Ihnen vom Lieferanten genannte Warennummer stimmt oder wie Ihre eigenen Produkte einzureihen sind, können Sie beim HZA Hannover eine kostenfreie verbindliche Zolltarifauskunft einholen. Anträge für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) müssen elektronisch gestellt werden.
Nur wenn geprüft worden ist, ob eine Ware die präferenziellen Ursprungsregeln einhält, dürfen entsprechende Nachweise (Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und Ursprungserklärungen) ausgestellt werden.
Mit "Warenursprung und Präferenzen online" bietet die deutsche Zollverwaltung ein Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Gemeinschaft an, das die Anwendung der unterschiedlichen Präferezregelungen in der Praxis erheblich erleichtert.