Unternehmenskultur
Innovative Arbeitsmodelle
Schon vor dem Ausbruch der Pandemie wurde über die zukünftige Gestaltung der Arbeitswelt sehr lebendig diskutiert. Die coronabedingten Lockdowns beschleunigten diese Debatte um ein Vielfaches. Das führte dazu, dass Modelle für eine flexible Arbeitszeit- und Lebensgestaltung zunehmend nicht nur von Arbeitnehmenden gewünscht, sondern auch von Arbeitgebenden angeboten und weiterentwickelt werden.
Das Thema ist vielfältig und breit aufgestellt: Neben innovativen Arbeitszeitmodellen werden auch mobile Arbeitsformen immer wichtiger. Zukunftsorientierte Arbeitsmodelle schaffen neben einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch mehr Spielraum für persönliche Weiterbildung oder gesellschaftliches Engagement. Das Thema ist also für Arbeitnehmende jedweden Geschlechts in unterschiedlichen Alters- und Lebenssituationen interessant. Aber auch für Unternehmen bietet es spannende Perspektiven: Wer innovative Arbeitsmodelle anbietet, kann sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver positionieren und erreicht eine größere Zufriedenheit der Mitarbeitenden – was sich positiv auf ihre Bindung ans Unternehmen und ihre Produktivität auswirkt.
Auf dieser Seite stellen wir einige Informationen und Arbeitsmodelle mit Zukunftspotenzial für eine erste Übersicht und Orientierung vor. Sie sollen als Inspiration dienen, wenn es darum geht, individuelle Lösungen für betriebliche und persönliche Anforderungen zu finden oder auf unvorhergesehene Probleme in der praktischen Umsetzung zu reagieren.
Weissbuch Arbeiten 4.0
Für den deutschen Arbeitsmarkt bedeutet die beschleunigte Digitalisierung eine Fortsetzung des Strukturwandels. Welche Veränderungen sind in der Arbeitswelt zu erwarten? Welche Branchen sind besonders betroffen? Perspektiven und Gestaltungschancen soll das Weissbuch des BMAS aufzeigen.
Vollzeitnahe Teilzeit
Schon 2016 zeigte eine gemeinsame Befragung des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und des Bundesverbandes der Personalmanager: Unternehmen erkennen den Bedarf und die steigende Nachfrage nach vollzeitnaher Teilzeit für ihre Beschäftigten in verschiedenen Lebenslagen. So rücken neben Müttern auch Väter und Beschäftigte mit Pflegeaufgaben oder anderen privaten Verpflichtungen verstärkt in den Fokus. Neben der klassischen Teilzeit gewinnt dabei die vollzeitnahe Teilzeit zwischen 26 und 35 Stunden pro Woche an Bedeutung.
Zum Hintergrund
Für die gemeinsame Studie des Bundesfamilienministeriums und des Bundesverbandes der Personalmanager wurden 1.502 Personalverantwortliche von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen zwischen dem 23. September und 31. Oktober 2016 befragt.
Nahezu alle teilnehmenden Unternehmen boten schon 2016 Teilzeit in unterschiedlichem zeitlichen Umfang an. Vollzeitnahe Modelle sind dabei stärker verbreitet als die „klassische“ Teilzeit mit einer Arbeitszeit um 50 Prozent. Etwa jedes zehnte der befragten Unternehmen nannte vollzeitnahe Teilzeit zwischen 75 und 90 Prozent als das am weitesten verbreitete Modell. Ein steigender Anteil wurde prognostiziert: Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen gab an, künftig verstärkt vollzeitnahe Teilzeit zwischen 26 und 35 Stunden anbieten zu wollen. Personalverantwortliche halten dieses Arbeitszeitmodell nicht nur für Frauen, sondern auch für ihre männlichen Beschäftigten für wichtig. Für 88 Prozent galt das Modell zudem besonders für Führungskräfte geeignet.
Mobiles Arbeiten & Workation
In der Pandemie haben es viele Menschen zum ersten Mal erlebt: das digital gestützte Arbeiten zuhause oder im mobilen Office. Jetzt werden die Erfahrungen der letzten Jahre intensiv ausgewertet, erforscht und diskutiert. Rund um geregelte Kernarbeitszeiten und feste virtuelle Meetings bieten sich Möglichkeiten, die volle oder sogar eine gesteigerte Leistung zu erbringen und zugleich den Tagesablauf etwas flexibler zu gestalten. Die Möglichkeit, räumlich unabhängig zu arbeiten, ist in Zeiten des demografischen Wandels ein wichtiges Instrument zur Fachkräftesicherung. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Konzept „workation“, also die Arbeit (work) an einen anderen Ort oder gar schönen Urlaubsort (vacation) zu verlegen. Ein Tapetenwechsel fördert Kreativität und die Arbeitsmotivation.
Der Leitfaden „Nur das Ergebnis zählt!“ beschreibt Möglichkeiten zu einer ausgewogenen Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit bis hin zu mobilem Arbeiten auch in Präsenzberufen. Oberste Priorität hat das Resultat und nicht, wo es entsteht.
Lebensarbeitszeitkonten
Bietet ein Unternehmen Lebensarbeitszeitkonten an, können Arbeitnehmende ihre Überstunden auf einem Langzeitkonto als Wertguthaben anrechnen lassen, wenn sie sich in Phasen befinden, in denen sie überdurchschnittlich viel arbeiten. Auf dieses Konto können sie zugreifen, wenn ihre persönliche Situation eine Teilzeitbeschäftigung oder sogar eine Freistellung erfordert. So können Arbeitnehmende ihre Arbeitszeit reduzieren, einen längeren Urlaub oder ein Sabbatical nehmen oder gleitend aus dem Erwerbsleben vor dem Erreichen der Renteneintrittsgrenze aussteigen – und das ohne finanzielle Einbuße.
Die „Checkliste Wertguthaben“ bietet einen Überblick über die organisatorischen Rahmenbedingungen.
Jobsharing – im Tandem zum Erfolg
Jobsharing ist mehr als ein reines Arbeitszeitmodell. Es ist ein innovatives Management-Tool als Maßnahme zur Fachkräftesicherung und -bindung und kann zu mehr Vielfalt in Führungspositionen beitragen. Durch die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Jobsharing und die damit verbundenen spezifischen Vorteile dieser Art der Arbeitsplatzteilung geht das Thema weit über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinaus.
Erfahren Sie mehr über verschiedene Tandem-Modelle, die Vorteile von Jobsharing für Arbeitgebende und Arbeitnehmende sowie über eine Möglichkeit der branchen- und unternehmensübergreifenden Vernetzung und des intensiven Austausches: den Hamburger Tandem-Roundtable.
Rechtlicher Hintergrund
Gesetzlich geregelt ist Teilzeitarbeit durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Auch das Arbeitszeitgesetz ist bei innovativen Arbeitsmodellen zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen sind außerdem auf der Seite der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Stadt Hamburg zusammengestellt.