Industrie, Energie, Umwelt
Produktkennzeichnung: Allgemeine Hinweise
Gesetzliche Pflichtkennzeichnung
Allgemeine Produktkennzeichnung
Hier finden Sie zunächst Hinweise zur allgemeinen gesetzlichen Produktkennzeichnung. Bitte beachten Sie, dass es branchenspezifische Pflichtkennzeichnungen gibt, auf die wir nachfolgend hinweisen. Außerdem geben wir Ihnen weiter unten einen Überblick über freiwillige Produktkennzeichen.
Unsere Hinweise stellen keine abschließende oder rechtsverbindliche Beratung dar, sondern dienen lediglich zur Orientierung. Daher erheben wir keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Bitte beachten Sie das Produktsicherheitsgesetz
- Wer ist der Hersteller/Importeur?
Anzubringen sind Name und Ko 11518140779ntaktanschrift, Marke oder Warenzeichen
Weiterführende hilfreiche Informationen finden Sie hier - Wie ist die Produktbezeichnung, Artikelnummer (oder vergleichbar), Chargennummer, wie lauten die Produktionsdaten, der Lieferantencode
- ggf. ist ein Verfalldatum anzugeben
- Identifikations- und Klassifikationsnummern von GS1 ermöglichen den Prozess von der Beschaffung, über die Logistik bis zum Verkauf
- Weitere Kennzeichnungen erforderlich, z. B. Information/Sicherheit (abhängig von der Produktgruppe)
Spezielle Pflichtkennzeichnungen
1. CE-Kennzeichnung
- Für Produkte, die der CE-Kennzeichnung unterliegen, gelten umfangreiche Bestimmungen und Regelungen
- Sonderregelung: Spielzeug, Warnhinweis für Kinder (Spielzeugrichtlinie ist eine von 26 Richtlinien, die unter die CE-Kennzeichnung fallen). Alle CE-Richtlinien finden Sie auf der Seite der itk - Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH
- Aktuelle Gegebenheiten: Atemschutzmasken in der Corona-Krise
2. Branchen- und Warenspezifische Kennzeichnungen
Verbrauchsgüter
- Informationen zu sicheren Lebensmitteln
- Lebensmittelkennzeichnung
- Beispielhafte Kennzeichnung eines Müsliriegels
- Für einige Lebensmittel bestehen gesonderte Verordnungen, z. B. für Kaffeeerzeugnisse
- Lebensmittelkontaktmaterialien, v. a. Verpackung, die für viele Lebensmittel überhaupt erst die Abgabe an den Verbraucher ermöglicht, aber auch Schutz vor Verunreinigung oder Verderb. Kennzeichnung von Lebensmittelkontaktmaterialien
- Mehrwegflaschen
- Futtermittel
- Besondere Bestimmungen: Medizinprodukte. Arzneimittel fallen nicht unter die CE-Kennzeichnung, sondern haben gesonderte Bestimmungen
- Energieeffizienz (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung)
- Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung)
Gebrauchsgüter
- Elektrogeräte (Prüfsiegel VDE, Elektro- und Elektronikgerätegesetz WEEE-Kennzeichnung, GS-Zeichen)
- Kosmetika
- Tabakerzeugnisse
- Textilien nach dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
- Bedarfsgegenstände
Freiwillige Produktkennzeichnung
Weitere Kennzeichen auf freiwilliger Basis/Qualitäts- und Gütesiegel
- Spielzeug, z. B. „spiel gut“-Siegel
- Biosiegel
- Technik, IT, z. B. TCO certified,
- Internet, Datenschutz, z. B. TÜV geprüfter Datenschutz
- Verbraucherschutz, z. B. Güteklassen bei Lebensmitteln
- Gesundheitssiegel, z. B. Stiftung Gesundheit, PACE,
- Arbeitsschutz, Soziallabel, z. B. Fairtrade, TCO´03
- Produktübergreifend (Produkttests; freiwillig): Stiftung Warentest, TÜV, DGUV, DIN-Kennzeichnungen z. B. DIN EN
- “Made in ...” - Kennzeichnung
Kennzeichnung von Produkten mit geschütztem Markennamen
Wie Markennamen gekennzeichnet werden, finden Sie hier. Oder melden Sie sich gerne zu unserer kostenfreien Sprechstunde im Innovations- und Patentcentrum . Wir bieten wöchentlich eine Orientierungsberatung mit einem Patentanwalt an.
Zuständige Behörden und andere Institutionen
- Verbraucherzentrale Hamburg
- Lebensmittelüberwachung der Stadt Hamburg
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte