Termine und Voraussetzungen

Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer

Wenn Sie sich als Unternehmer im Taxen- und Mietwagengewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie unter anderem Ihre fachliche Eignung nachweisen. Die weiteren Voraussetzungen finden Sie unter “Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr.
Den Nachweis Ihrer Eignung erbringen Sie durch eine Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Um die Fachkundeprüfung bei der Handelskammer Hamburg ablegen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Hinweis: Ab sofort und begrenzt auf eine Dauer von einem Jahr werden in Hamburg keine neuen Genehmigungen für den Taxenverkehr mehr erteilt. Behörde für Verkehr und Mobilität: Mitteilung vom 13. Juni 2024

Möchten Sie als Unternehmer Krankentransporte oder Krankenfahrten anbieten?

Die Unternehmerprüfung “Taxi-/Mietwagen” legen Sie ab, wenn Sie Krankenfahrten anbieten möchten. Bei Krankenfahrten wird kein medizinisch geschultes Personal und kein für die medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen eingesetzt. Die Unternehmerprüfung „Notfallrettung und Krankentransport“ legen Sie ab, wenn Sie Krankentransporte anbieten möchten. Krankentransport meint die fachgerechte Beförderung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in einem dafür ausgestatteten Krankenkraftwagen, der mit Rettungssanitätern besetzt ist.

Personenbeförderungsschein

Für die gewerbliche Beförderung von Personen wird ein Fahrgastbeförderungsschein benötigt. Diesen erhalten Sie beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV), sowie auch weitere Informationen zum Wegfall der Ortskundeprüfung. Hier finden Sie Informationen vom LVB.

Prüfungsteile: Struktur, Dauer und Bewertung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen:
  • 1. Teil: MultipleChoice-Fragen und offene Fragen (Dauer 60 Minuten)
  • 2. Teil: Fallstudie mit offenen Fragen (Dauer 60 Minuten)
Mündlicher Teil: Dauer bis zu 30 Minuten (bei Gruppenprüfung bis zu 60 Minuten)

Bedingungen für das Bestehen der Prüfung

  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl von 150 Punkten (= 90 Punkten) erreicht sind.
  • Dabei darf der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Höchstpunktezahl liegen. Somit ist kein Punkteausgleich zwischen den Prüfungsteilen möglich.
  • Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamt­punkte­zahl erzielt wurde.

Anmeldung online und Prüfungstermine

Die Prüfungstermine (schriftlich/mündlich) stehen zur Anmeldung in unserem Online-Portal

Bitte wählen Sie über das Online-Portal Ihren gewünschten Prüfungstermin aus und melden sich mit Ihren Personendaten an. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie bitte innerhalb von 24 Stunden bestätigen, damit die Registrierung abgeschlossen und verbindlich ist. Bitte achten Sie darauf, dass diese Bestätigungsmail je nach Sicherheitseinstellung gegebenenfalls auch in Ihrem Spam-Ordner landen könnte.
Prüfungstermine:
  • 12. September 2024 schriftlich / 1. Oktober 2024 mündlich
  • 16. Oktober 2024 schriftlich / 24. Oktober 2024 mündlich
  • 20. November 2024 schriftlich / 28. November 2024 mündlich
  • 26. November 2024 schriftlich / 2. Dezember 2024 mündlich
  • 26. November 2024 schriftlich / 9. Dezember 2024 mündlich
  • 26. November 2024 schriftlich / 12. Dezember 2024 mündlich
  • 15. Januar 2025 schriftlich / 22. Januar 2025 mündlich
  • 29. Januar 2025 schriftlich / 5. Februar 2025 mündlich
  • 11. Februar 2025 schriftlich / 18. Februar 2025 mündlich
  • 20. Februar 2025 schriftlich / 27. Februar 2025 mündlich
  • weitere Termine folgen
Es werden im Online-Portal keine Termine angezeigt?
Dann sind alle Plätze ausgebucht. Es gibt keine Warteliste!
Durch Terminabsagen können Prüfungsplätze wieder frei werden. Dann stehen diese Plätze wieder zur Buchung im Portal.
Können mehrere Termine gebucht werden?
Da die Anfragen nach einem Prüfungstermin sehr hoch sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir pro Person nur einen Prüfungstermin zuteilen können. Doppeltbelegungen werden wir daher ablehnen.
Da es keine freien Prüfungsplätze gibt, möchte ich die Prüfung bei einer anderen IHK ablegen.
Es stehen genügend Prüfungstermine zur Verfügung. Gebuchte Plätze werden oft storniert und stehen zur Anmeldung wieder zur Verfügung. Durch eine erhöhte Nachfrage können auch andere IHK's keine Bewerber aus Hamburg aufnehmen.
Wann werden die Einladungen versandt?
Circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung zusammen mit dem Gebührenbescheid über 220 Euro. Diese Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu bezahlen.
Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur “schriftlich” (Brief/E-Mail) zurücktreten.
Sie erhalten im Anschluss von uns eine Bestätigung. Es besteht die Möglichkeit, bis spätestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn kostenfrei zurückzutreten. Bei späterer schriftlicher Abmeldung berechnen wir 50 Prozent der Prüfungsgebühr. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag beträgt die Prüfungsgebühr 100 Prozent. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit Ihrer Anmeldung anerkannt.

Sachgebiete dieser Fachkundeprüfung

Die Prüfung umfasst folgende fünf Sachgebiete:
1. Recht
  • Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:
    • Personenbeförderungsrecht
    • Gewerberecht
    • Straßenverkehrsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialversicherungsrecht
    • Bürgerliches Recht einschließlich des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:
    • Handelsrecht
    • Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Zahlungsverkehr
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen
  • Beförderungsdokument
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
3. Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Telematik, Fernsprech- und Funkverkehr
  • Grundregeln des Umweltschutzes
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Verkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Möchten Sie sich eigenständig auf die Prüfung vorbereiten, können Sie sich einschlägige Literatur aus dem Fachbuchhandel besorgen. Achten Sie wegen möglicher Rechtsänderungen darauf, nur aktuelles Material zu verwenden! Sie können sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.