Existenzgründung

Taxen- und Mietwagenverkehr

Welche Voraussetzungen müssen für eine Gründung erfüllt werden?

Für die Gründung eines Unternehmens im Taxen- und Mietwagengewerbe benötigen Sie eine Genehmigung.
Entsprechend der Berufszugangsverordnung müssen Sie hierfür Folgendes nachweisen:
  • Ihre fachliche Eignung
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit.

Wo erhalten Sie die Genehmigung?

Haben Sie alle persönlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, beantragen Sie die Genehmigung persönlich bei der
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Telefon: 115

Die Antragsformulare, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie weitere Informationen erhalten Sie über die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.
Hinweis: Wegfall der Ortskundeprüfung – Informationen vom LVB
Darüber hinaus müssen Sie Ihr Gewerbe nach Erteilung der Genehmigung bei Ihrem zuständigen Orts- oder Bezirksamt anmelden. Die Gesamtanzahl der Genehmigungen ist in Hamburg nicht kontingentiert.
Hinweis: Ab sofort und begrenzt auf eine Dauer von einem Jahr werden in Hamburg keine neuen Genehmigungen für den Taxenverkehr mehr erteilt. Behörde für Verkehr und Mobilität: Mitteilung vom 13. Juni 2024

Wie weisen Sie Ihre fachliche Eignung nach?

Ihre fachliche Eignung belegen Sie in der Regel durch eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung vor der Handelskammer Hamburg. Dies gilt nur für Prüfungsbewerber mit Hauptwohnsitz in Hamburg. Alle anderen erkundigen sich bitte bei ihrer zuständigen IHK.
Weitere Informationen zur Prüfung und Vorbereitung auf die Prüfung sowie zu Kosten und Anmeldung finden Sie aus unserer Seite "Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenunternehmer".
Sie können von der Fachkundeprüfung befreit werden, wenn Sie zum Beispiel
  • eine Ausbildung als ""Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr" abgeschlossen haben oder
  • eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachweisen können.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.

Wie weisen Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach?

Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen, dass Sie das mindestens erforderliche Eigenkapital besitzen. Für das erste Fahrzeug, das Sie einsetzen, müssen Sie mindestens 2.250 Euro und für jedes weitere Fahrzeug 1.250 Euro nachweisen.
Für den Nachweis Ihrer Finanziellen Leistungsfähigkeit benötigen Sie
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem zuständigen Finanzamt
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse bzw. der Ihres Arbeitnehmers
  • eine Eigenkapitalbescheinigung, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Ihrer Hausbank ausgestellt worden ist, oder eine Vermögensübersicht, die von diesen bestätigt worden ist.

Wie weisen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nach?

Für den Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis, das Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen können.
Die Genehmigungsbehörde kann außerdem von Ihnen Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Registerauszüge von allen jenen Stellen verlangen, von denen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften registriert werden. Sie kann diese auch mit Ihrem Einverständnis dort anfordern.