Ehrenamt
Das duale Ausbildungssystem in Deutschland hat weltweit einen hervorragenden Ruf. Es basiert auf einem System von anspruchsvollen Berufen, Fortbildungsabschlüssen, fachkundigen Ausbilder:innen und Prüfer:innen, sowie praxisnahen Prüfungen. Die hohen Qualitätsstandards der IHK-Abschlüsse sind nur durch das Engagement der vielen ehrenamtlichen Prüfer:innen möglich. Durch Ihre Arbeit fördern Sie den beruflichen Nachwuchs und sichern die Zukunft des Wirtschaftsstandortes.
Prüferehrenamt
"Made in Germany" steht für Qualität – weltweit. Diese Qualität kommt nicht von ungefähr: Dahinter steht ein ausgezeichnetes berufliches Bildungssystem mit anspruchsvollen Berufen und Fortbildungsabschlüssen, fachkundigen Ausbildern und praxisnahen Prüfungen. Den hohen Qualifikationsstandard der Handelskammer-Abschlüsse garantieren die vielen ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer. Mit ihrem Engagement fördern sie den beruflichen Nachwuchs und sichern die Zukunft des Wirtschaftsstandorts.
- Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer gesucht!
- Aufgaben unserer Prüferinnen und Prüfer
- Berufungsperiode
- Freistellung für das Prüferehrenamt
- Paritätische Besetzung eines Prüfungsausschusses
- Prüferentschädigung
- Prüferportal des BIBB
- Portal WISSENSWERT des DIHK
- Prüferseminare
- Prüfungsinstrumente in der Ausbildung
- Verschwiegenheitserklärung
- Voraussetzungen für das Prüferehrenamt
- Fachkräfte: Alles auf einen Blick
- Wichtige Dokumente und Links für Prüferinnen und Prüfer
Rund 3.500 Prüferinnen und Prüfer sind im Auftrag unserer Handelskammer ehrenamtlich aktiv. Fachkräfte aus der betrieblichen Praxis und Lehrende an beruflichen Schulen bringen gemeinsam ihr Know-how ein, um rund 20.000 Teilnehmer pro Jahr in den Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen, sowie in den Sach- und Fachkundeprüfungen, zu begleiten.
Prüfen ist nicht nur eine wichtige, sondern auch eine reizvolle Aufgabe. Ehrenamtliches Engagement genießt hohes gesellschaftliches Ansehen. Als Prüferin bzw. Prüfer sind Sie jederzeit über aktuelle Fachentwicklungen und Trends informiert. Sie sammeln Erfahrungen und knüpfen wertvolle Kontakte, die für Ihr eigenes Unternehmen bzw. Ihren Arbeitgeber, aber auch für Sie persönlich gewinnbringend sind.
Stimmen und Profile einiger Prüferinnen und Prüfer lesen Sie im Artikel auf HW Online.
Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer gesucht!
© Handelskammer Hamburg
Sie möchten ehrenamtliche/r Prüfer/in werden und aktiv an der Fachkräftesicherung mitwirken? Dann füllen Sie jetzt unser Online-Formular aus!
Aufgaben unserer Prüferinnen und Prüfer
Prüfen ist Teamarbeit. In unseren Prüfungsausschüssen arbeiten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte sowie Lehrende der beruflichen Bildung vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam mit der Handelskammer sorgen Sie für ein faires und rechtlich sicheres Prüfungsverfahren auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB), der Gewerbeordnung (GewO-a, c, d, f, i), sowie der Prüfungsordnungen der Handelskammer Hamburg und den Prüfungsordnungen der Sach- und Fachkunde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der Handelskammer Hamburg.
Als ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer
- korrigieren und bewerten Sie schriftliche Prüfungsarbeiten,
- bewerten Sie Arbeitsproben, Prüfstücke, Projektarbeiten, Dokumentationen und Präsentationen,
- führen Sie Prüfungsgespräche und bereiten diese vor,
- erstellen Sie gegebenenfalls schriftliche oder praktische Prüfungsaufgaben.
Selbstverständlich kostet die Prüfertätigkeit auch Zeit. Je nach Beruf und Ihren individuellen Möglichkeiten können Sie im Durchschnitt mit einem Aufwand von zwei bis acht Tagen pro Jahr rechnen.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnis entschädigt. Hierunter fallen etwa der Zeitaufwand für die Abnahme von Prüfungen oder die Fahrtkosten der Anreise zum Prüfungsort.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiter auch bezahlt für die Prüfertätigkeit frei.
Berufungsperiode
Eine Berufungsperiode für die BBiG-Prüfenden dauert 5 Jahre, für die Sach- und Fachkunde 4 Jahre. Bewerben Sie sich gern, wenn Sie die Voraussetzungen für unser Prüferehrenamt erfüllen. Auch während der laufenden Berufungsperiode ist noch ein Einstieg möglich.
Besonderen Bedarf haben wir in den folgenden Prüfungen
Ausbildungsprüfungen:
- Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration
- Fachmann/frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Fachmann/frau für Systemgastronomie
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachkraft für Metalltechnik
- Fachlagerist/in
- Gestalter/in für visuelles Marketing
- Hotelfachmann/frau
- Industriemechaniker/in
- Kaufmann/frau für Dialogmarketing
- Kaufmann/frau für Marketingkommunikation
- Kaufmann/frau im E-Commerce
- Kaufmann/frau im Einzelhandel
- Kaufmann/frau im Gesundheitswesen
- Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel
- Konstruktionsmechaniker/in
- Kraftfahrzeugmechatroniker/in Schwerpunkt Nutzfahrzeuge
- Kraftfahrzeugmechatroniker/in Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik
- Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
- Maschinen- und Anlagenführer/in
- Maskenbildner/in
- Mathematisch-technische/r Softwareentwickler/in
- Mediengestalter/in Bild und Ton
- Mediengestalter/in Digital und Print
- Servicefachkraft für Dialogmarketing
- Sport- und Fitnesskaufmann/frau
- Technische/r Produktdesigner/in Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- Technische/r Produktdesigner/in Fachrichtung Produktionsgestaltung- und Konstruktion
- Technische/r Systemplaner/in Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik
- Verkäufer/in (allgemein, Lebensmittel)
- Industrieelektriker/in
- Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker/in für Betriebstechnik
- Elektroniker/in für Geräte und Systeme
- Elektroniker/in Informations- und Systemtechnik
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fortbildungsprüfungen:
- Aus- und Weiterbildungspädagog/in
- Berufspädagog/in
- Geprüfte/r Controller/in
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Logistiksysteme
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Einkauf
- Geprüfte/r Fachwirt/in im E-Commerce
- Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in
- Geprüfte/r Handelsfachwirt/in
- Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Elektrotechnik
- Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Metall
- Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Printmedien
- Geprüfte/r IT-Berater/in
- Geprüfte/r IT-Projektleiter/in
- Geprüfte/r Medienfachwirt/in Fachrichtung Digitalmedien
- Geprüfte/r Medienfachwirt/in Fachrichtung Printmedien
- Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik
- Geprüfte/r Pharmareferent/in
- Geprüfte/r Veranstaltungsfachwirt/in
- Meister/innen für Veranstaltungstechnik (Bachelor Professional)
Sach- und Fachkundeprüfungen:
- Arzneimittelprüfung
- Güterkraftverkehr
- Taxi/Mietwagen
Freistellung für das Prüferehrenamt
Nach §40 (6a) BBiG sind Prüfende seitens ihres Arbeitgebers freizustellen, wenn
- es zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist
- wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf, um sich mit diesem über die Freistellung auszutauschen.
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ein öffentliches Ehrenamt und damit vergleichbar mit bspw. ehrenamtlichen Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit, auf die § 616 Abatz 1 BGB Anwendung findet. Der Entgeltfortzahlungsanspruch kann sich auch aus Tarifvertrag ergeben. Der Anspruch ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn ein Tarifvertrag eine abschließende die Prüfertätigkeit nicht umfassende Regelung derjenigen Fälle vornimmt, in welchen Arbeitnehmern wegen Ausübung staatsbürgerlicher Pflichten Arbeitsbefreiung gem. § 616 Absatz 1 BGB zu gewähren ist.
Paritätische Besetzung eines Prüfungsausschusses
Unsere Prüfungsausschüsse werden grundsätzlich mit drei ordentlichen Mitgliedern (Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Lehrervertreter) besetzt, sowie drei stellvertretenden Mitgliedern (ebenfalls Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Lehrervertreter).
Die Gewerkschaft hat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Arbeitnehmervertreters. Sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, wenden Sie sich gern an Ihre Gewerkschaft, wenn Sie von dieser als Prüferin bzw. Prüfer vorgeschlagen werden möchten. Berufsschullehrende werden im Einvernehmen mit den Hamburger Berufsschulen als Prüfer berufen.
Prüferentschädigung
Die Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse der Handelskammer Hamburg gemäß § 40 Absatz 6 des Berufsbildungsgesetzes regelt die Entschädigung ehrenamtlicher Prüferinnen und Prüfer der Handelskammer Hamburg im Rahmen von Ausbildungs- und Fortbildungsprüfungen sowie Umschulungs- und AEVO-Prüfungen.
Berechtigte Personen sind damit ausschließlich Personen, die durch die Handelskammer Hamburg als ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in einen Prüfungsausschuss berufen wurden. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnis in sinngemäßer Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in seiner jeweils aktuellen Fassung entschädigt.
Bei den Sach- und Fachkundeprüfungen beschließt das Plenum der Handelskammer Hamburg die Entschädigungsregelungen.
Prüferportal des BIBB
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt für die Prüferinnen und Prüfer der beruflichen Bildung ein Prüferportal zur Verfügung, das als Informations- und Kommunikationsplattform für aktive und zukünftige Prüferinnen und Prüfer gedacht ist.
Portal WISSENSWERT des DIHK
WISSENSWERT ist die Info-Plattform rund um die berufliche Bildung: für Dozierende, für das prüfende Ehrenamt, für die IHK-Lehrgangs- und Prüfungsorganisation und nicht zuletzt für alle Teilnehmenden der IHK-Lehrgänge und Berufsbildungsprüfungen.
Prüferseminare
Als künftiges Mitglied eines Prüfungsausschusses werden Sie von unserer Handelskammer auf Ihre neue Tätigkeit intensiv vorbereitet. In Prüferseminaren vermitteln wir Ihnen rechtliche Grundlagen und praxisnahes Wissen über die Prüfungsmethoden. Als Hospitant lernen Sie Ihre neuen Aufgaben in der Praxis kennen. Sie blicken Kollegen über die Schulter und profitieren von deren Erfahrung. Die Mitarbeiter unserer Handelskammer stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Prüfungsinstrumente in der Ausbildung
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat am 12. Dezember 2013 eine Empfehlung zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen und Prüfungsanforderungen (Empfehlung Nr. 158) veröffentlicht, in der auch die Prüfungsinstrumente definiert sind.
Die Definitionen unterscheiden bei mündlichen und praktischen Prüfungen: Fallbezogenes Fachgespräch, Auftragsbezogenes Fachgespräch, Situatives Fachgespräch, Gesprächssimulation, Präsentation, Dokumentieren mit praxisbezogenen Unterlagen, Prüfungsprodukt/Prüfungsstück, Arbeitsprobe, Arbeitsaufgabe und Betrieblicher Auftrag. Der Verordnungsgeber hat einen gewissen Spielraum, wie die Prüfungsinstrumente in der jeweiligen Verordnung tatsächlich ausgestaltet werden und - falls vorgesehen - welche verschiedenen Prüfungsinstrumente kombiniert werden.
Verschwiegenheitserklärung
Paragraph 6 Verschwiegenheit - Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Unseren Prüferinnen und Prüfern ist bewusst, dass Pflichtverletzungen gegen Bestimmungen der Geheimhaltung und die rechtswidrige Ausnutzung der Position als Mitglied des Prüfungsausschusses nicht nur zum Ausschluss von der weiteren Mitwirkung führt, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen, insbesondere strafrechtlicher Art, sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, nach sich ziehen können.
Mit ihrer Unterschrift erkennen unsere Prüferinnen und Prüfer die Erklärung an und verpflichten sich über alle Prüfungsvorgänge (insbesondere über Prüfungsaufgaben und Prüfungsergebnisse) gegenüber unbefugten Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Sie sind sich darüber im Klaren, dass Daten von Prüfungsteilnehmern nicht für prüfungsfremde Zwecke (zum Beispiel für den Versuch der Abwerbung von Prüfungsteilnehmern) genutzt werden dürfen.
Voraussetzungen für das Prüferehrenamt
Für die Berufung in einen Prüfungsausschuss sollen unsere Prüferinnen und Prüfer die folgenden Kriterien erfüllen:
- im Prüfungsgebiet sachkundig sein, also direkt aus der Praxis kommen, in der Regel die zu prüfenden Berufe selbst als Abschluss in der Tasche haben, mit den neuesten Entwicklungen im Beruf vertraut sein sowie ein breites, vertieftes Wissen über den Beruf haben,
- eine aktuelle berufliche Tätigkeit mit wesentlichen Bezügen zum Prüfungsgebiet nachweisen, also aktuell in dem zu prüfenden Berufsfeld arbeiten,
- persönlich für die Mitwirkung im Prüfungssachgebiet geeignet sein,
- über Verantwortungsbewusstsein, Urteilsvermögen und berufspädagogische Kenntnisse verfügen,
- mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten,
- zum Zeitpunkt der Berufung die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
- in der Metropolregion Hamburg wohnen und/oder arbeiten.
Hinweis:
- In der Regel bringen unsere Prüferinnen und Prüfer Erfahrungen aus einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit mit und haben die Ausbildereignungsprüfung abgelegt.
- Für die Besetzung der Arbeitnehmer-Position haben Gewerkschaften/Arbeitnehmer-Vereinigungen ein Vorschlagsrecht.
- Unsere Prüferinnen und Prüfer sind aufgeschlossen für die Anwendung aktueller und zukünftiger digitaler Kommunikationstechniken für die Ausübung ihres Prüferehrenamtes.
- Die Bereitschaft zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsvorgänge ist selbstverständlich.
Sachkundig ist,
- wer das erforderliche berufliche Wissen und Können besitzt, um im Rahmen der Abschlussprüfung/Fortbildungsprüfung/Sach- und Fachkundeprüfung prüfen zu können.
- wer nachweisen kann, dass die Sachkunde Bezug auf den Prüfungsgegenstand des einzelnen Ausbildungsberufes, die Ausbildungsordnung und die Prüfungsanforderungen hat (in der Regel wurde eine Ausbildung im zu prüfenden Beruf absolviert bzw. die Fortbildungsprüfung oder Sach- und Fachkunde).
- wer unmittelbaren Bezug zur beruflichen Praxis hat und wem auch neueste Entwicklungen im jeweils zu prüfenden Beruf bekannt und vertraut sind.
- wer nicht nur fachlich geeignet ist, sondern eine breitere und tiefere Sachkunde besitzt.
Fachkräfte: Alles auf einen Blick
Viele Hamburger Unternehmen erleben den Fachkräftemangel als akutes Geschäftsrisiko, und die Prognosen sind alarmierend. Auf unserer Themenseite erfahren Sie, was in Hamburg bereits getan wird und wie Sie selbst aktiv werden können.