Anerkennung
Deutsch-Schweizer Abkommen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen ist am 1. September 2021 in Kraft getreten. Es vereinfacht die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen im Vergleich zu den sonst geltenden nationalen Regelungen.
Auf deutscher Seite gilt das Abkommen grundsätzlich für bundesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO), auf Schweizer Seite für Abschlüsse der beruflichen Grundbildung und Abschlüsse der eidgenössischen Prüfungen der höheren Berufsausbildung (Eidgenössische Fachausweise, Eidgenössische Diplome) nach dem Berufsbildungsgesetz.
Die Berufsbildungssysteme beider Länder haben vieles gemeinsam und die Berufsbilder sind oft ähnlich. Beide Staaten setzen auf die duale Ausbildung mit hoher Qualität. Die bisherige Vereinbarung von 1937, die nur für Berufe aus dem Handwerk galt, war nicht mehr zeitgemäß und wird durch das neue Abkommen ersetzt. Die Geltung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie für reglementierte Berufe bleibt von dem Abkommen unberührt.
Entscheidend für die Anerkennung nach diesem vereinfachten Verfahren sind die in Art. 3 des Abkommens festgelegten Voraussetzungen. Danach müssen die beruflichen Abschlüsse zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten befähigen. Statt eines individuellen Vergleichs erfolgt ein Vergleich anhand des Berufsbildes. Darüber hinaus müssen die betreffenden Berufsabschlüsse gemäß dem Abkommen systemisch der gleichen Stufe zugeordnet sein. Das Abkommen sieht folgende drei Stufen vor:
- Berufsabschluss mit 2 Jahren Ausbildung
- Berufsabschluss mit 3 oder 3,5 Jahren Ausbildung
- Abschluss der beruflichen Fortbildung
Die Listen als gemeinsame Arbeitsinstrumente werden von den zuständigen Behörden in der Schweiz und Deutschland periodisch abgeglichen und aktualisiert. Sie haben evolutiven Charakter und spiegeln die sich entwickelnde Anerkennungspraxis wider. Ziel ist ein flexibles System, mit dem schnell auf künftige Änderungen in den Berufsausbildungen reagiert werden kann.
Soweit die Berufe nicht nach dem vereinfachten Verfahren als gleichwertig angesehen werden, sieht das Abkommen eine Prüfung nach den regulär geltenden nationalen Verfahren vor.