Aus- und Weiterbildung

FremdsprachenkorrespondentIn in englischer Sprache

Die neue Rechtsverordnung vom 21. September 2023 über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation“ tritt am 27. März 2024 in Kraft und löst die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent / geprüften Fremdsprachenkorrespondentin” ab.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 22 KB).

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Sie erhalten mit der Zulassungsbestätigung Ihre Zugangsdaten für das Fortbildungs-Infocenter.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2024

Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Zulassung zu den Prüfungen 2024 nicht mehr möglich.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024
2. Halbjahr 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag (DOCX-Datei · 78 KB) immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
spätestens bis zum
15. November 2023
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
spätestens bis zum
15. Mai 2024
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter
Dezember 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
postalisch ca. einen Monat vor Anmeldeschluss
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter
15. Januar 2024
15. Juli 2024
Prüfung der Handlungsbereiche Korrespondenz und Übersetzung
11. März 2024
4. September 2024
Prüfung des Handlungsbereichs Mündliche Kommunikation
Juni 2024
November 2024

Aufbau der Prüfung

Schriftliche Prüfung

Diese besteht aus den Handlungsbereichen 1. Übersetzung und 2. Korrespondenz.
Inhalte der einzelnen Elemente:
  1. (a) Übersetzung in die deutsche Sprache (60 Minuten)
    (b) Übersetzung in die englische Sprache (60 Minuten)
  2. (a) Verfassen eines fremdsprachlichen Geschäftsbriefes (45 Minuten)
    (b) Beantworten einer fremdsprachlichen Korrespondenz (60 Minuten)
    (c) Schriftliche Zusammenfassung in deutscher Sprache (30 Minuten)

Mündliche Prüfung

Geprüft wird mit einer Prüfungszeit von insgesamt 30 Minuten der Handlungsbereich der Mündlichen Kommunikation mit folgenden Inhalten
  1. Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache
  2. Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache (Hauptsprache) vorgegebenen Sachverhalt

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 330,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen