Aus- und Weiterbildung
Geprüfte Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF hat die Verordnung für den Fortbildungsabschluss der Geprüften Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation am 21. September 2023 erlassen. Sie löst die alte Verordnung der Geprüften Fremdsprachenkorrespondentinnen und -korrespondenten vom 23. Dezember 1999 ab.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung (DOCX-Datei · 78 KB) zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gerne für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2025
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2. Halbjahr 2025
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag (DOCX-Datei · 78 KB)immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie |
keine Prüfung | voraussichtlich keine Prüfung |
Anmeldeunterlagen
Schritt 1:
Automatische Zusendung durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer |
keine Prüfung
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voraussichtlich keine Prüfung
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Schritt 2:
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg |
keine Prüfung | voraussichtlich keine Prüfung |
Schriftliche Prüfung | keine Prüfung | voraussichtlich keine Prüfung |
Erteilung der Aufgabe für die mündliche Prüfung
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keine Prüfung | voraussichtlich keine Prüfung |
Bearbeitungszeitraum
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14 Kalendertage ab Erteilung | 14 Kalendertage ab Erteilung |
Präsentation und Gesprächssimulation
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keine Prüfung | voraussichtlich keine Prüfung |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: Werden noch bekannt gegeben.
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)