Aus- und Weiterbildung

Konstruktionsmechanikerinnen und Konstruktionsmechaniker

Konstruktionsmechanikerinnen und Konstruktionsmechaniker arbeiten in den Bereichen Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Schweißtechnik und im Stahl- und Metallbau.

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Ausbildungsbeginn
1. August
Typische Branchen/Betriebe
Unternehmen der Metallindustrie
Berufsschule
Berufliche Schule Stahl- und Maschinenbau (BS 04)
Unterrichtsform
Blockunterricht
Prüfung
Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2
Vergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Fortbildungsmöglich­keiten
Geprüfte Industriemeisterin Metall und geprüfter Industriemeister Metall
Geprüfte Technische Betriebwirtin (IHK) und geprüfter technischer Betriebswirt (IHK)
Verordnung
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen

Tätigkeiten

Berufliche Fähigkeiten

  • planen ihre Aufgaben anhand von technischen Unterlagen
  • stellen Bauteile, Baugruppen und Metallkonstruktionen aus Blechen, Rohren oder Profilen durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren her
  • fertigen, montieren und demontieren Stahlbauteile, Aufzüge, Transport- und Verladeanlagen, Schutzgitter, Verkleidungen, Treppen, Türen, Tore, Abdeckungen, Behälter, Schutzeinrichtungen, Blechrohre und –kanäle, Aggregate und Karosserien
  • führen Schweißverfahren unter Beachtung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes durch
  • montieren und demontieren Metallkonstruktionen und wenden dabei unterschiedliche Fügetechniken an
  • erstellen Hilfskonstruktionen, Vorrichtungen, Schablonen und Abwicklungen
  • wählen Prüfgeräte und Prüfverfahren aus und wenden das betriebliche Qualitätssicherungssystem an
  • führen die notwendigen Wartungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Werkzeugen durch
  • stimmen Arbeiten mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab, bearbeiten komplexe Aufträge im Team
  • führen selbständig Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen durch

Ausbildungsschwerpunkte

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • Warten von Betriebsmitteln
  • Anwenden von Steuerungstechnik
  • Anschlagen, Sichern und Transportieren
  • Anwenden von technischen Unterlagen
  • Trennen und Umformen
  • Einsetzen von Bearbeitungsmaschinen
  • Einsetzen von Vorrichtungen und Hilfskonstruktionen
  • Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen
  • Prüfen von Bauteilen und Baugruppen
  • Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet
Die Ausbildungsinhalte wurden angepasst und Zusatzqualifikationen ausgearbeitet. Die Neuerungen beziehen sich auf „Industrie 4.0“ und digitales Arbeiten. Mehr lesen...

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