Aus- und Weiterbildung

Fluggerätmechanikerinnen und -mechaniker ab 01.08.2024

Die Verordnungen zur Neuordnung in den luftfahrttechnischen Berufen wurden am 14. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten damit planmäßig zum 1. August 2024 in Kraft. Die Verordnung Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker bis 31.07.2024 finden Sie hier.

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Ausbildungsbeginn
1. August
Typische Branchen/Betriebe
Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Fluggerätherstellern, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben sowie bei Fluggesellschaften und bei der Bundeswehr
Berufsschule Berufliche Schule Gesundheit Luftfahrt Technik (BS 10)
Unterrichtsform
Blockunterricht
Prüfung
Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2
Prüfungstermine folgen
Fortbildungsmöglichkeiten Industriemeisterin und Industriemeister Fachrichtung Luftfahrttechnik
Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) und geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)
Verordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen

Tätigkeiten

Einsatzgebiete

  • Fertigen und Instandsetzen von Fluggerätstrukturen und Fluggerätsystemkomponenten
  • Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen
  • Montieren und Demontieren von mechanischen und elektrischen Geräten, Baugruppen und Systemen
  • Handhaben von Komponenten der Fluggerätsysteme
  • Durchführen von Mess- und Einstellarbeiten
  • Analysieren von Störungen
  • Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente
  • Selbständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren
  • Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrtbundesamt nachgewiesen

Berufliche Fähigkeiten

  • Anwenden von luftfahrtbezogenem Englisch
  • Planen und Steuern von Arbeits-, Bewegungs- und Funktionsabläufen; Kontrollieren und Be urteilen der Ergebnisse
  • Handhaben und Warten von Betriebsmitteln
  • Grundlagen der Elektro- und Meßtechnik
  • Be- und Verarbeiten von Werkstoffen
  • Trennen, Umformen, Wärmebehandeln
  • Fügen
  • Kenntnisse der in der Luftfahrt gültigen Vorschriften und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Behandeln und Schützen von Oberflächen
  • Montieren/Handhaben von Fluggerätsystemkomponenten
  • Montieren und Demontieren von Baugruppen
  • Grundlagen der Flugphysik und des Aufbaus von Luftfahrzeugen
  • Be- und Verarbeiten von Kunststoffen
  • Fertigen oder Instandsetzen von Fluggerätteilen
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Betriebliche Information und Kommunikation

Fachrichtung Triebwerkstechnik

  • Fertigen oder Instandsetzen von Triebwerksteilen und Anbaugeräten
    • Auswuchten von Triebwerksteilen
  • Triebwerksbezogenes Qualitätswesen
    • Befundung
  • Triebwerkselektrik
  • Montage, Demontage und Bereitstellung von Triebwerken und Anbaugeräten
  • Test und Erprobung von Triebwerken und Anbaugeräten

Fachrichtung Instandhaltungstechnik

  • Instandhalten von mechanischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen des Fluggeräts
  • Instandhalten von hydraulischen und pneumatischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen des Fluggeräts
  • Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Systemen des Fluggeräts
  • Instandhalten des Kraftstoffsystems
  • Instandhalten der Druck-/Klimaanlage
  • Instandhalten von Systemen zur Rettung und Sicherheit
  • Durchführen von Maßnahmen zur Abfertigung des Fluggeräts
  • Handhaben und Warten von Betriebsmitteln

Fachrichtung Fertigungstechnik

  • Fertigen oder Instandsetzen von Fluggerätteilen
    • berufsbezogene Normen, Bauvorschriften, Fertigungsrichtlinien sowie Wartungs- oder Reparaturanweisungen beachten
    • Bauteile, insbesondere Rippen, Stringer, Spante, Deckel, Klappen und Segmente fertigen oder instandsetzen
    • Bauteile prüfen und nach Einbau auf Funktion kontrollieren
  • Montage von Fluggerätsystemkomponenten
    • Funktion und Verwendung von Fluggerätsystemkomponenten beschreiben und erklären
    • Bauvorschriften sowie Wartungs- und Reparaturanweisungen beachten
    • Systemkomponenten nach gültigen Fertigungsvorschriften montieren, insbesondere Teilkomponenten wie Hydraulik, Klima, Verzurrsysteme, Abwasser, Rohrleitungen, Stau und Statik, Druckregelsysteme
    • Fluggerätsystemkomponenten prüfen und auf Funktion kontrollieren
  • Zusammenbauen von Baugruppen
    • Aufbau und Funktion von Trag-, Rumpf-, Leit-, Steuer- und Fahrwerk beschreiben
    • Einzelteile und Baugruppen im Zellenbau, insbesondere durch Nieten, Schrauben, Stiften und Kleben verbinden und sichern
    • Einzelteile zum Zusammenbau vorbereiten
    • Baugruppen und mechanische Systeme, insbesondere Steuer- und Fahrwerk sowie Rumpf und Tragflächen montieren
  • Be- und Verarbeiten von Kunststoffbauteilen
    • Werkzeuge, Bauvorrichtungen und Bearbeitungsverfahren beschreiben
    • Bauteile aus Faserkunststoff von Hand oder maschinell bearbeiten
    • Bauteile aus Sandwichbauweise instandsetzen
  • Messen und Einstellen am Fluggerät
  • Be- und Verarbeiten von luftfahrtspezifischen Werkstoffen, insbesondere Titan

Ausbildungsplatz finden

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