Aus- und Weiterbildung

Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätmechaniker bis 31.07.2024

Die Verordnungen zur Neuordnung in den luftfahrttechnischen Berufen wurden am 14. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten damit planmäßig zum 1. August 2024 in Kraft. Das Berufsbild Fluggerätmechanikerinnen und -mechaniker ab 01.08.2024 finden Sie hier.

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Ausbildungsbeginn
1. August
Typische Branchen/Betriebe
Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Fluggerätherstellern, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben sowie bei Fluggesellschaften und bei der Bundeswehr
Berufsschule Berufliche Schule Gesundheit Luftfahrt Technik (BS 10)
Unterrichtsform
Blockunterricht
Prüfung
Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2
Fortbildungsmöglichkeiten Industriemeisterin und Industriemeister Fachrichtung Luftfahrttechnik
Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) und geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)
Verordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen

Tätigkeiten

Einsatzgebiete

  • Fertigen und Instandsetzen von Fluggerätstrukturen und Fluggerätsystemkomponenten
  • Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen
  • Montieren und Demontieren von mechanischen und elektrischen Geräten, Baugruppen und Systemen
  • Handhaben von Komponenten der Fluggerätsysteme
  • Durchführen von Mess- und Einstellarbeiten
  • Analysieren von Störungen
  • Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente
  • Selbständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren
  • Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrtbundesamt nachgewiesen

Berufliche Fähigkeiten

  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
  • Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • Instandhaltung
  • Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Berücksichtigen menschlicher Faktoren
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz

Fachrichtung Triebwerkstechnik

  • Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen
  • Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken
  • Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk
  • Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten

Fachrichtung Instandhaltungstechnik

  • Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte
  • Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten
  • Abfertigen von Fluggeräten

Fachrichtung Fertigungstechnik

  • Herstellen und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte
  • Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte
  • Fügen und Lösen von Strukturbauteilen
  • Montieren von Fluggerätsystemkomponenten

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