Aus- und Weiterbildung
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Musikfachhändlerinnen und Musikfachhändler
Die Musikfachhänderlin bzw. der Musikfachhändler verkauft und vermarktet die musikspezifischen Sortimente Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger, die musische Veranlagungen, insbesondere eine Affinität zur Musik voraussetzen. Neuere Entwicklungen bei den Sortimenten, bei kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie im rechtlichen Bereich wurden bei der Ausbildung berücksichtigt. Darüber hinaus wurden inhaltliche Erweiterungen vorgenommen, wie bei der fremdsprachlichen Kompetenz, der IT-Kompetenz, der unternehmerischen Selbstständigkeit ebenso wie bei Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, Kooperation, Arbeitsorganisation gemäß technologischer, produktbezogener, rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen.
Im Überblick
Ausbildungsdauer
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3 Jahre
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Ausbildungsbeginn
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1. August
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Typische Branchen/Betriebe
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Unternehmen der Musikindustrie
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Berufsschule
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Unterrichtsform
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Teilzeitunterricht
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Prüfung
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Die Prüfung wird zurzeit nicht angeboten.
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Vergütung
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Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes. |
Fortbildungsmöglichkeiten
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Handelsassistentin und Handelsassistent Fachkauffrau und Fachkaufmann (div. Fachrichtungen) Handelsfachwirtin und Handelsfachwirt Geprüfter Betriebswirtin und geprüfter Betriebswirt |
Verordnung
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Ausbildungsverordnung |
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
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Standardberufsbildpositionen
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Informationen des BIBB
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Tätigkeiten
Einsatzgebiete
- Musikfachgeschäfte
- Musik-Versandhandel und Online-Shops
- Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger
- Musikabteilungen von Warenhäusern sowie Fachmärkte
- Musikverlagen
- Betriebe der Veranstaltungsbranche
- Musikindustrie
- Instrumentenhersteller
Berufliche Fähigkeiten
- verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
- informieren und beraten Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger
- verkaufen fachbezogene Waren und Dienstleistungen sowie andere Erzeugnisse
- nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern
- berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte
- wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an
- wirken bei der Sortimentsgestaltung mit unter Berücksichtigung der Marktentwicklung
- wirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren
- wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit
- führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab
- kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie
- wirken bei der Personaleinsatzplanung mit
- arbeiten im Team
Ausbildungsschwerpunkte
Der einheitliche Ausbildungsberuf wurde zusätzlich differenziert und in Form von Wahlqualifikationen strukturiert, indem je nach Schwerpunktsetzung des Ausbildungsbetriebs aus den drei Wahlqualifikationseinheiten Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger eine auszuwählen ist, die dann vertiefend vermittelt wird. Eine Wahlqualifikationseinheit hat einen Vermittlungsumfang von 6 Monaten. Die Differenzierung wurde deshalb erforderlich, damit der Schwerpunktsetzung und Spezialisierung der Unternehmen des Musikfachhandels Rechnung getragen werden kann.
Darüber hinaus stehen die nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Die Aufnahme von Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen Ausbildungsberuf wurde hier erstmals nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes von 2005 in einen anerkannten Ausbildungsberuf vorgenommen. Zusatzqualifikationen dienen der Förderung von leistungsstarken Auszubildenden, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben.
Darüber hinaus stehen die nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Die Aufnahme von Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen Ausbildungsberuf wurde hier erstmals nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes von 2005 in einen anerkannten Ausbildungsberuf vorgenommen. Zusatzqualifikationen dienen der Förderung von leistungsstarken Auszubildenden, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben.
Ausbildungsplatz finden
Die bundesweite Online-Lehrstellenbörse ist das gemeinsame Suchportal für Ausbildungsplätze und Praktikumsstellen der Industrie- und Handelskammern und bietet Unternehmen wie Ausbildungssuchenden viele Funktionalitäten, um die Ausbildungsplatz- oder Bewerbersuche so effektiv wie möglich zu gestalten.
Sind noch Fragen offen?
Schwirren Ihnen noch tausend Fragen im Kopf herum? In unseren FAQs der Berufsbildung werden Sie mit Sicherheit fündig.
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