Schiedsgutachten

Ziel eines Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Erfüllung, Auslegung oder Anpassung des Vertrages durch einen Sachverständigen klären zu lassen. Gegenstand eines Schiedsgutachtens kann grundsätzlich alles sein, was sich durch einen Sachverständigen fachlich beurteilen lässt und nicht gegen gesetzliche Normen verstößt.
Grundlage für ein Schiedsgutachten ist eine privatrechtliche Schiedsgutachtenabrede (Schiedsgutachtenvertrag). Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist für die Vertragsparteien bindend und kann nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden. Damit kann in aller Regel der Gang zum Gericht vermieden werden.