Nr. 1301

Sachverständigenwesen

Die IHK bestellt und vereidigt Sachverständige

Die IHK Halle-Dessau ist gemäß § 36 GewO und ergänzender landesrechtlicher Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig. Dazu führt die IHK ein Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und benennt Sachverständige auf Anfrage.