Rechtsgrundlagen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sowie die Rechte und Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung der IHK Halle-Dessau (SVO) geregelt. Sie basiert auf einer Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und bildet die Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Daneben regelt sie auch die Pflichten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Richtlinien zur Sachverständigenordnung der IHK Halle-Dessau ergänzen die Sachverständigenordnung in ihrer Anwendung und Auslegung.
- Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl I S. 920), in der z. Z. gültigen Fassung
- § 1 Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt (AGIHKG) vom 10. Juni 1991 (GVBl LSA S. 103), in der z. Z. gültigen Fassung
- § 36 Gewerbeordnung
- Sachverständigenordnung der IHK Halle-Dessau vom 22. März 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB)
- Richtlinien zur Sachverständigenordnung der IHK Halle-Dessau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7724 KB)
- Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau in der jeweils gültigen Fassung
- Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (Bestandteil der Gebührenordnung)