Umweltzone Halle

Seit dem 1. Januar 2013 dürfen die Umweltzonen in Sachsen-Anhalt - so auch in Halle - nur noch von Kraftfahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden.
Fakten zur Umweltzone Halle
  • Seit 1. Januar 2013 Einfahrt nur noch für PKW und LKW mit grüner Plakette.
  • Fahrzeuge mit gelber, roter oder ohne Plakette erhalten seit 1. Januar 2015 keine Ausnahmegenehmigungen mehr.
  • Umweltzone Halle erstreckt sich von Magistrale/Hochstraße-Riebeckplatz-Delitzscher Straße bis Freiimfelder Straße (Süd), Freiimfelder Straße-Berliner Straße-Paracelsusstraße (Ost), Trothaer Straße bis Höhe Nordbad (Nord) und entlang der Saale bis zur Magistrale (West).
  • Zum 1. März 2016 wurde die Erweiterung der Umweltzone um die Paracelsusstraße (zwischen Wasserturm und Äußerer Hordorfer Straße) sowie Berliner Straße (zwischen Steintor und Freiimfelder Straße) umgesetzt.
  • Rechtsgrundlage ist der Luftreinhalteplan der Stadt Halle (Saale).
Ausnahmen
  • Ausnahmen vom Fahrverbot im Rahmen der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung gelten unmittelbar (Schwerbehinderte, Schausteller- und Zirkusgewerbe, Fahrzeuge von Markthändlern der Wochenmärkte, Oldtimer etc.).
  • Zusätzliche Ausnahmetatbestände werden seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr gewährt.