Prüfungszeugnis in der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer ein IHK-Zeugnis, welches den erfolgreichen Berufsabschluss bescheinigt.
Auf dem Prüfungszeugnis wird das mit dem Abschluss erreichte Niveau gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) angegeben. Die Zuordnung soll helfen, berufliche Kompetenz verständlich zu präsentieren und die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher Abschlüsse zu verdeutlichen. Mehr Informationen unter www.dqr.de.
Es besteht die Möglichkeit, die Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis ausweisen zu lassen. Mehr erfahren Sie hier.
Sie möchten sich bewerben und haben versehentlich Ihr IHK-Zeugnis verlegt, verloren oder beschädigt? Kein Problem! Auf Antrag erhalten Sie eine Zweitschrift Ihres IHK-Zeugnisses (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) oder eine Urkunde ohne Noten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) (ab Prüfungsjahr 2005).
Gern beglaubigen wir Ihre Zeugniskopie. Senden Sie die Kopie Ihres IHK-Zeugnisses postalisch an unsere IHK zusammen mit dem Antrag auf Beglaubigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB) oder kommen Sie mit den genannten Unterlagen nach telefonischer Terminabsprache persönlich vorbei.
Möchten Sie eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen für DDR- Facharbeiterabschlüsse oder DDR-Meisterabschlüsse gemäß Einigungsvertrag, können Sie sich hier informieren.
Für Zweitschriften, Ersatzbescheinigungen, Beglaubigungen und Gleichstellungen wird ein Gebührenbescheid gemäß des IHK-Gebührentarifs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 148 KB) zzgl. Mwst. erstellt.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.