Gleichstellung von DDR-Facharbeiter- und Meisterabschlüssen

Die Feststellung einer Gleichwertigkeit und damit die Bescheinigungen über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen für DDR- Facharbeiter- oder Meisterabschlüsse erfolgt gemäß des Einigungsvertrages.
Die IHK Halle-Dessau ist dann für die Gleichstellung zuständig, wenn
  • der Antrag zu einem Abschluss der Industrie, des Handels oder des Dienstleistungssektors gestellt wird,
  • der Wohnort des Antragstellers im Bereich der IHK Halle-Dessau liegt

Wie kann die Gleichstellung beantragt werden?

Um eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen zu erhalten, ist ein formloser, schriftlicher Antrag notwendig.

Welche Unterlagen sind für die Gleichstellung erforderlich?

  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie der amtlichen Dokumente bei Namensänderungen
  • Kopie des Originalzeugnisses
Alle Kopien müssen amtlich beglaubigt sein!
Die Unterlagen können Sie per Post senden oder persönlich abgeben.

Was kostet das Verfahren?

Für die Prüfung und Bearbeitung des Verfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 45,00 Euro erhoben.

Rechtsgrundlage

  • Art. 37 Einigungsvertrag (EinigVtr)