Wie wird ein Unternehmen zum Ausbildungsbetrieb?

Die duale Ausbildung trägt wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen bei. Die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der Ausbildung ist ein ständiges Anliegen der deutschen Industrie- und Handelskammern.
Im südlichen Sachsen-Anhalt ist unsere IHK die zuständige Stelle für die kaufmännische und gewerblich-technische Berufsausbildung in ihren Mitgliedsbetrieben und allen anderen Betrieben, die nicht handwerkliche Betriebe sind.

Voraussetzungen für die Eignung als Ausbildungsbetrieb

Damit Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Ihr Betrieb muss über alle Einrichtungen verfügen, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Konkret heißt dies, dass Sie dem/der Auszubildenden einen Arbeitsplatz – z. B. am Schreibtisch oder an den für die Ausbildung benötigten Geräten und Maschinen – bereitstellen müssen.
  • Je nach Berufsbild müssen Ihre Produktion, Ihr Sortiment oder Ihr Dienstleistungsangebot gewährleisten, dass Sie die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können, die in der entsprechenden Ausbildungsverordnung festgelegt sind.
  • Falls Sie nicht alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Ihrem Betrieb abdecken können, gibt es die Möglichkeit, einzelne Ausbildungsinhalte in Kooperation mit anderen Unternehmen zu vermitteln. So kann der/die Auszubildende zum Beispiel die Buchhaltung auch bei Ihrem Steuerberater erlernen. Diese Kooperation nennt sich Verbundausbildung.
  • Sie müssen einen Ausbilder/eine Ausbilderin für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte benennen. Diese Person muss persönlich und fachlich geeignet sein. Wer kann als Ausbilder bzw. Ausbilderin benannt werden?
  • Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, soll die Zahl der Fachkräfte in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen. Als angemessen gelten in der Regel
    • ein bis zwei Fachkräfte = ein/e Auszubildende/r,
    • drei bis fünf Fachkräfte = zwei Auszubildende,
    • sechs bis acht Fachkräfte = drei Auszubildende,
    • je weitere drei Fachkräfte = ein/e weitere/r Auszubildende/r

Eignungsfeststellung

Ob die Voraussetzungen für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen erfüllt sind, stellen unsere Ausbildungsberater in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Unternehmen fest. Dabei werden unter anderem die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsvertrag besprochen. Natürlich ist in diesem Gespräch auch Zeit und Gelegenheit, auf Ihre speziellen Fragen einzugehen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird - nach dem Gespräch - Ihr Unternehmen als Ausbildungsstätte und der/die von Ihnen benannte Ausbilder/Ausbilderin in das Verzeichnis unserer IHK eingetragen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber für die Ausbildung.