Azubi-Ticket

Mit dem Azubi-Ticket können Auszubildende im ganzen Bundesland vergünstigt Busse und Bahnen nutzen. Dieser "Rund-um-die-Uhr-Fahrschein" ist in den Verkaufsstellen ausgewählter Verkehrsverbünde erhältlich.

Ab wann und wie lange gilt das Azubi-Ticket?

Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt ist im Abonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn erhältlich. Abweichend davon kann ein Abonnement auch abgeschlossen werden, wenn auf Grund des voraussichtlichen Ausbildungsendes weniger als 12 Ausbildungsmonate verbleiben.
Die Gültigkeit des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt beginnt am 1. Kalendertag des Gültigkeitsmonats. Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils nach 12 Monaten und endet am letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Nutzungsberechtigung abläuft.

Wer kann das Azubi-Ticket nutzen?

Zur Nutzung des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt sind alle Personen berechtigt, die eine duale oder rein schulische Berufsausbildung absolvieren und
a) in Sachsen-Anhalt eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens oder nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts besuchen.
Berufsbildende Schulen nach § 9 Schulgesetz sind:
  • die Berufsschule,
  • die Berufsfachschule,
  • die Fachschule,
  • die Fachoberschule,
  • das Berufliche Gymnasium (Fachgymnasium) sowie
  • Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
oder
b) deren Hauptwohnsitz sich in Sachsen-Anhalt befindet und die eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.
oder
c) deren Hauptwohnsitz sich nicht in Sachsen-Anhalt befindet, die jedoch einen Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt und eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.

Wie kann das Azubi-Ticket erworben werden?

Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt ist personengebunden und nicht übertragbar. Ein Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt kann vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung nur im Abonnement und mit Gültigkeit jeweils zum 1. Kalendertag des Monats bezogen werden.
Die Bestellung muss spätestens bis zum 10. Kalendertag des Vormonats (Posteingang) vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn des Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt beim Kunden- bzw. Abonnement-Center eines der auf www.mein-takt.de unter „Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt“ aufgeführten Verkehrsunternehmen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Abo-Bestellscheins eingegangen sein.
Nach Eingang des Abo-Bestellscheins beim Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen wird nach positiver Bonitätsprüfung das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt vom dann vertragsführenden Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen ausgestellt. Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt bleibt Eigentum des vertragsführenden Abonnementausgebenden Verkehrsunternehmens.
Die Berechtigung zum Erwerb und Nutzung des Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt ist für die gesamte Vertragsdauer
  • bei Azubis durch Bestätigung der berufsbildenden Schule oder (wenn vorhanden) des Ausbildungsbetriebes bzw. Vorlage des Ausbildungsvertrages,
  • bei Azubis durch Bestätigung der berufsbildenden Schule bzw. Vorlage des Ausbildungsvertrages und Wohnsitz in Sachsen-Anhalt,
  • bei Azubis durch Bestätigung der berufsbildenden Schule bzw. Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Ausbildungsbetriebes in Sachsen-Anhalt
mit Abgabe des Abo-Bestellscheins nachzuweisen.
Eine gültige Berechtigungskarte (erhältlich bei den Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen) und ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild (des Nutzers) ist bei jeder Fahrt mitzuführen und bei Verlangen des Kontrollpersonals vorzuzeigen. Enthält die Berechtigungskarte ein Lichtbild (des Nutzers), so kann auf den amtlichen Ausweis verzichtet werden. Die Berechtigungskarte ist jährlich durch Bestätigung der berufsbildenden Schule neu zu erstellen bzw. zu aktualisieren.

Wo gilt das Azubi-Ticket?

Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt gilt grundsätzlich im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs und Verkehrsmitteln der teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Die teilnehmenden Verkehrsunternehmen und Verbünde werden auf www.mein-takt.de unter „Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt“ veröffentlicht.
Der Gültigkeitsbereich beginnt dabei an der ersten Haltestelle / Station innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und endet an der letzten Haltestelle / Station innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt. Im marego-Verbundgebiet hat das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt zusätzlich über die Landesgrenze Sachsen-Anhalts hinaus, auf den nachfolgend angegebenen Strecken Gültigkeit (siehe Link).
Für Fahrten mit Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen oder in Bussen, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof / Haltestelle im Geltungsbereich erforderlich. Dies gilt nicht, wenn zur Fahrt in den Geltungsbereich des Azubi-Ticket hinein, bzw. aus diesem heraus ein angrenzendes Azubi-Ticket genutzt wird. Angrenzende Azubi-Tickets im Sinne dieser Bestimmung sind
  • Azubi-Ticket Thüringen
  • Azubi-Ticket Sachsen, sofern es für den Mitteldeutschen Verkehrsverbund gültig ist.
Bei Nutzung alternativer Bedienformen gelten zusätzlich deren jeweilige Tarifbestimmungen.

Was kostet das Azubi-Ticket?

Der Preis für das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt setzt sich aus einem vom Land Sachsen-Anhalt finanzierten Betrag und einem Eigenanteil des Nutzers zusammen. Der Eigenanteil des Nutzers beträgt 50 EUR pro Monat.