Beratungsförderung BAFA „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
Zuschuss zum Beraterhonorar
Unternehmensberatungen für Existenzgründungen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können mit einem Zuschuss im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatung für KMU" unterstützt werden. Bis zu einem Beraterhonorar in Höhe von 3.500 Euro (netto) kann in unserem IHK-Bezirk ein Zuschuss von 80 Prozent beantragt werden. Es können dabei mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden – maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien.
Unternehmen, die sich innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z.B. IHK) führen und erhalten dafür einen Bestätigungsschreiben als Nachweis, der mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA einzureichen ist.
Die bereichsübergreifenden Grundsätze des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) wie Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit sind bei der Beratung zu berücksichtigen.
Hier finden Sie die Informationen, Formulare sowie das Online-Portal zur Antragstellung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA-Unternehmensberatung
Leitstellen und Regionalpartner
Zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung bindet das BAFA traditionell zur Antragsbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung sogenannte Leitstellen ein. Die Leitstellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind
- die DIHK-Service GmbH Berlin;
- der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Berlin;
- die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes Köln;
- die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe Bonn;
- die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH Berlin und
- die INTERHOGA - Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH Berlin
Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Regionalpartner in Zusammenarbeit mit den Leitstellen und sind deren örtliche Anlaufstellen. Sie führen im Vorfeld fördervoraussetzende Gespräche durch und stehen den Unternehmen und ihren Beratern moderierend und unterstützend zur Seite.