Steuerpolitik

Jahressteuergesetz 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am Freitagabend vor dem langen Pfingstwochenende noch schnell den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2696 KB) mit einer -wieder einmal- sehr kurzen Stellungnahmefrist (24. Mai 2024!) an die Verbände versandt. Wegen der knappen Frist können wir in einer ersten Stellungnahme allerdings nur die Schwerpunkte im Gesetzentwurf thematisieren. Da im weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sein wird, freuen wir uns auch über jede Eingabe nach Fristablauf. Vielen Dank dafür im Voraus!
Hier einige im Gesetzentwurf enthaltene Punkte:
  • Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG)
  • Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zur Übertragung von Wirtschaftsgütern bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 Nr. 4 EStG-E)
  • Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG)
  • Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG)
  • Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre
  • Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
  • Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
  • Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO)
  • Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Absatz 6 und der §§ 13d und 28 Absatz 3 ErbStG
  • Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG)
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Anpassung an Unionsrecht und Erhöhung der Grenze auf 25.000/100.000 Euro
  • Verschiebung des Vorsteuerabzuges bei Rechnungen von Ist-Versteuerern auf den Zahlungszeitpunkt (Art. 22 Nrn. 7 und 9 des Gesetzentwurfes)
Über das weitere Verfahren informieren wir an dieser Stelle.