Landesplanung

Landesplanung in Nordrhein-Westfalen findet statt auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 (GV NRW S. 430, zuletzt geändert am 15.11.2016 GV NRW S. 934). Danach werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Landesentwicklungsplan (LEP) und in Regionalplänen (ehemals Gebietsentwicklungsplänen) dargestellt.
Die Landesplanungsbehörde beziehungsweise die Bezirksregierung oder der Regionalverband RVR (Bezirksplanungsbehörden) sind für die Aufstellung und Umsetzung dieser Pläne verantwortlich. Bei der Aufstellung (und Änderung) dieser Planungen wird die SIHK als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Es ist dabei ihre Aufgabe, die Gesamtinteressen der Wirtschaft im Hinblick auf deren Standortbedingungen zu vertreten.
Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 12.01.2017 (GV NRW S. 121) konkretisiert die Ziele der Raumordnung und Landesplanung durch textliche und zeichnerische Darstellungen. Er stellt die wesentlichen Weichen für die Ausweisung zum Beispiel von künftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, Kraftwerksstandorten und Flächen für Windkraftanlagen. Sowohl die Bezirksplanungsbehörden als auch die Kommunen müssen sich bei neuen Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes halten.
Fachbeitrag Wirtschaft zum LEP
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen haben bereits im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens des LEP einen wirtschaftlichen Fachbeitrag erarbeitet. Unterstützt wurden sie dabei von Prof. Dr. Franz-Josef Bade, TU Dortmund, Fakultät Raumordnung. Insbesondere vor dem Hintergrund knapper Industrie- und Gewerbeflächen ging es bei der Erarbeitung des Fachbeitrags darum, die künftigen Bedürfnisse der Wirtschaft zu analysieren und zu bewerten.
Kern des Fachbeitrags sind elf Thesen für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung des Landesentwicklungsplans. Daraus abgeleitet wurden Positionen formuliert zu den zentralen Handlungsfeldern Gewerbe und Industrie, Verkehr und Logistik, Energieversorgung sowie Freiraum und Rohstoffsicherung.
Stellungnahme der Wirtschaft zum LEP-Entwurf
Während der Erarbeitung und Aufstellung des LEP NRW hat die SIHK - gemeinsam mit den übrigen Industrie- und Handelskammern NRW - darauf hingewirkt, dass durch die Ziele und Darstellungen des LEP NRW für die Wirtschaft und deren Standorte positive Rahmenbedingungen begründet werden.
Im rechtskräftigen LEP wurden wesentliche Vorschläge der Wirtschaft aufgenommen, beispielsweise der Umgebungsschutz für Gewerbe- und Industriebetriebe. Emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe sollen durch eine neue Wohnbebauung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden. Diese Regelung gilt auch für Häfen und Kraftwerksstandorte. Aber es gibt auch eine Reihe von Kritikpunkten.
Änderung des LEP
Die Landesregierung hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 19. Februar 2019 die Änderung des LEP festgelegt. Der Landtag soll diese im Frühjahr 2019 beschließen. Die Änderungen stellen in Aufstellung befindliche Ziele dar und müssen in der nachgeordneten Regionalplanung berücksichtigt werden.