Raumordnung und Bauleitplanung
Die Raumordnungspläne des Staates legen die Nutzungsmöglichkeiten des Landes fest. Jede Kommune ordnet mit Hilfe der Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gebiet. Nur auf planerisch bestimmten Flächen dürfen sich Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe ansiedeln. Die SIHK nimmt als „Trägerin öffentlicher Belange“ zu den Raumordnungsplänen und gemeindlichen Satzungen Stellung.
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Frank Bendig