Übersicht zum Datenschutz
Unternehmen die mit personenbezogenen Daten (z.B. von Kunden oder Mitarbeitern) arbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, sich um den Schutz dieser Daten zu kümmern. Auf dieser Übersichtsseite fassen wir Informationen und Angebote zusammen, die bei dieser Herausforderung helfen können.
Ansprechpartner bei der SIHK
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich gerne an uns wenden (Kontaktdaten siehe rechts):
- Bei juristischen Fragestellungen wenden Sie sich an Frau Natalie Weskamp
- Technische oder organisatorische Fragen beantwortet Herr Dr. Michael Dolny
Newsletter
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über das Thema Datenschutz und EU-DSGVO. Sie können dazu unseren Newsletter unter www.sihk.de/newsletter abonnieren. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über die Bereiche "Recht und Steuern" oder "Multimedia und E-Business". Die einzelnen Newsletter werden außerdem hier verlinkt:
Umfangreiche FAQ zum Thema Umsetzung der EU-DSGVO
Weitere Fragen und Antworten zum Datenschutz
Benötigt mein Unternehmen eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
Zur Beantwortung dieser Frage können Sie einen Selbst-Check machen, der von der "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen" angeboten wird. Nach Beantwortung weniger Fragen haben Sie dann Klarheit.
Welche Voraussetzungen & Aufgaben gelten für Datenschutzbeauftragte?
Auch hierbei helfen die Seiten der "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen" weiter. Sowohl für die Person und Aufgaben von betrieblichen Datenschutzbeauftragten, als auch für weitere Themen finden Sie hier grundlegende Informationen und die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie kann ich mich mit anderen Datenschutzbeauftragten austauschen?
Zu diesem Zweck bietet die SIHK die Erfahrungsaustauschgruppe "Interne Datenschutzbeauftragte" an, die sich mehrmals im Jahr trifft. Die Teilnahme an dieser Gruppe ist kostenfrei.
Wie finde ich einen externen Datenschutzbeauftragten?
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sowie freie Berufe wie Arztpraxen oder Steuerberaterbüros kann die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein. Leider können wir aus verschiedenen Gründen keine konkreten Empfehlungen aussprechen. Bei der Suche nach einem externen Dienstleister kann Ihnen aber ein Verzeichnis wie z.B. des "Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V." unter https://www.bvdnet.de/datenschutzbeauftragten-finden/ helfen.
Ich habe bis jetzt wenig oder gar nichts in Sachen Datenschutz gemacht, wie fange ich am besten an?
Zunächst sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wo bei Ihnen im Unternehmen personenbezogene Daten anfallen, welche Art von Daten Sie erfassen und warum. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, beispielsweise die Erlaubnis des Betroffenen oder die Erfüllung eines Vertrages. Außerdem müssen Sie klären, wer in Ihrem Unternehmen auf welche Daten zugreift. Diese Bestandsaufnahme ist die Basis für alle weiteren Aktivitäten, wie etwa die Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis.
- Zur Unterstützung bietet das Bundeswirtschaftsministeriums eine Checkliste zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Unternehmen an.
- Eine weitere Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen ist die Checkliste der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.
Wo finde ich Vorlagen oder Dokumente?
- Eine Auswahl hilfreicher Musterdokumente, Gesetzestexte oder auch weiterführende Links findet sich beispielsweise bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. unter https://www.gdd.de/links
- Auf der Webseite des "Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht" wurden die wesentlichen Anforderungen für kleine Unternehmen und Vereine exemplarisch zusammengestellt. Diese Anforderungen sowie Musterdokumente mit branchentypischen Vorlagen finden Sie unter https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html.
Was ist bei Werbung und Kundenakquise erlaubt?
Vor der Ansprache von Neukunden sollten Sie sich informieren, ob die Art der Ansprache rechtlich zulässig ist. In Deutschland muss bei der Kaltakquise von Neukunden das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beachtet werden. Nähere Infomationen erhalten Sie z.B. auf folgender Webseite.
Wo finde ich Informationen zum Thema Datenschutzerklärung?
Hilfestellung hierzu finden Sie z. B. auf dieser Webseite.
Was gibt es zur EU-Datenschutzgrundverordnung zu wissen?
Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite.
FachForum "Interne Datenschutzbeauftragte"
Zweck des FachForums "Interne Datenschutzbeauftragte" ist der allgemeine Erfahrungsaustausch und eine fachbezogene Wissensvermittlung „aus der Praxis für die Praxis“. Es sollen Inhalte vermittelt werden mit Praxisbezug zu Datenschutzthemen in der Darstellung der Handhabung von datenschutzbezogenen Pflichten und Aufgaben in den Unternehmen.
01.01.2024