SIHK-Pressemeldung

Registrierungspflicht für Serviceverpackungen beachten

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) warnt die Gastronomie vor Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Gerügt wird die fehlende Registrierung im deutschen Verpackungsregister LUCID und die fehlende Beteiligung an einem dualen System. Inzwischen liegen mehrere Abmahnungen von Gastronomiebetrieben wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz vor. Die SIHK empfiehlt allen Gastronomiebetrieben mit Außer-Haus-Verkauf, den Status ihrer Serviceverpackungen zu überprüfen. In jedem Fall müssen sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, wenn sie sogenannte Serviceverpackungen an ihre Kunden abgeben.
Wer Verpackungen mit Ware befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Das gilt auch für Serviceverpackungen in der Gastronomie. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die von Gastronomen im Geschäft mit Ware befüllt und an die Kunden übergeben werden, z. B. Gebäcktüten, Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher oder Imbiss-Einweggeschirr. Allerdings bietet das Gesetz hier eine Sonderregelung. Wenn Serviceverpackungen schon vom Lieferanten an einem dualen System beteiligt wurden, fällt die eigene Beteiligung weg! Das sollte man sich aber auf der Rechnung oder dem Lieferschein bestätigen lassen. Unabhängig davon ist eine einmalige Registrierung des Gastronomen im Verpackungsregister aber immer erforderlich!
Weitere Informationen unter www.sihk.de/serviceverpackungen
24. Juli 2024