Bewachungsgewerbe
Im Bewachungsgewerbe gilt: Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Und auch, wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein.
Link: Abgrenzung: Sachkundeprüfung oder Unterrichtung
Link: Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Link: Die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO
Link: Fit fürs Bewachungsgewerbe – jetzt auch digital
Link: Ausstellung einer Ersatzbescheinigung der Bewachungsunterrichtung, Sachkundeprüfung oder Gaststättenunterrichtung