Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss im Bewachungsgewerbe der Gewerbetreibende erbringen und das Wachpersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen, Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
  • Schutz vor Ladendieben (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)
  • Einlasskontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Sachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.
Ausnahmen
  • Personen mit bestimmten, durch Prüfungszeugnisse belegten, Ausbildungsabschlüssen (Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Feldjägern, im Justizvollzugsdienst oder Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte, Werkschutzmeister) sind von der Sachkundeprüfung befreit.
  • Besitzstandschutz (und damit ebenfalls Befreiung) genießen auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung durchgeführt haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen, die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei. Man kann selbständig mit Fachbüchern lernen (siehe auch die Lernmaterialien zur Vorbereitung unter "Weitere Informationen") oder an einem Vorbereitungskurs bei einem Weiterbildungsträger teilnehmen. Die SIHK bietet selbst keine Vorbereitungskurse auf die Prüfung an.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Sehr gute Sprachkenntnisse sind nach Erfahrung der SIHK Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung.

Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 72 multiple-choice Fragen. Für die Beantwortung haben die Teilnehmer maximal zwei Stunden Zeit.
Hinweis: Die Prüfungen finden an einem von der SIHK gestellten Tablet statt.
Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in der darauffolgenden Woche statt. Die Prüfung wird von einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss abgenommen und dauert pro Prüfling etwa 15 Minuten.
Was wird geprüft?
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen bietet der bundeseinheitliche Rahmenstoffplan, den Sie unter "Weitere Informationen" finden.
Die Sachkundeprüfung ist nur bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte bestanden wurde. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wird, kann diese innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils wiederholt werden. Nach dieser Frist muss die komplette Prüfung wiederholt werden.

Gebühren

Die Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 170 Euro. Bei Wiederholung der kompletten Prüfung oder der mündlichen Prüfung fallen 75 Euro Prüfungsgebühr an. Falls die Gebühr von einem Dritten übernommen wird, ist eine Kostenübernahmeerklärung direkt mit der Anmeldung beizufügen. Die SIHK kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über unser Online-Portal möglich. Verwenden Sie für die Registrierung nur Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de), da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten zusenden.
Bitte beachten Sie unbedingt: Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die SIHK zu Hagen erst verbindlich, wenn von Ihnen die Teilnahmegebühr in Höhe von 170,- Euro für die Erstprüfung bzw. 75,- Euro für die Wiederholungsprüfung innerhalb einer Woche nach Anmeldung auf folgendes Konto IBAN DE47 4507 0002 0767 400500 bei der Deutschen Bank AG Hagen unter dem Stichwort "Prüfung Bewachungsgewerbe" sowie Ihrem Namen überwiesen wurde. Zahlungen nach diesem Datum können nicht mehr berücksichtigt werden. Ihr Prüfungsplatz wird dann ohne weitere Benachrichtigung weiter vergeben. Die Einladung geht Ihnen nach rechtzeitiger Bezahlung 14 Tage vor Prüfungstermin zu.
17.09.2024