Ausländerrecht - Aufenthaltsgesetz
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter müssen Unternehmer eine Vielzahl von Regeln beachten. Je nach Herkunft und Ausbildung des Ausländers gelten unterschiedliche Bestimmungen. Nicht-EU-Ausländer, die im Bundesgebiet einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen vorab eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung.
Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes
Kurzübersicht Aufenthaltspapiere
Ein Blick in die Aufenthaltspapiere ist wichtig um festzustellen, ob die Beschäftigung von Geflüchteten gestattet ist. Das „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ hat deshalb eine Kurzübersicht erstellt. Die Papiere werden dort in Bild und Wort gezeigt.
Selbständigkeit von Ausländern in Deutschland
Nach § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung ( GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Bescheinigung A1
Die Bescheinigung A1 kommt im Sozialversicherungsrecht im Bereich der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz zum Tragen.
Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten
Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Neue Möglichkeiten der Zuwanderung aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), aber auch mehr Komplexität bieten die neuen gesetzlichen Regelungen.