Gesetzesänderungen
Die hier aufgeführten Gesetzesänderungen treten im Laufe des Jahres in Kraft.
Hinweis: Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Im nächsten Januar treten verschiedene Gesetze eines Migrationspakets der großen Koalition in Kraft, die dem Personalmangel in bestimmten Branchen in Deutschland entgegenwirken könnten: Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Regierung die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern. Es regelt ab 1. März 2020, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf. Das Gesetz beinhaltet folgende Kernpunkte: grundsätzlicher Zugang zur Erwerbstätigkeit für qualifizierte Fachkräfte, einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung einschließt, Verzicht auf Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag sowie der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, weitere Regelungen erleichtern die Einwanderung zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und verbessern Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Einführung eines beschleunigten Verwaltungsverfahrens.
Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Die im August 2020 in Kraft tretende Verordnung normiert vor allem die Pflicht zur Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten sowie die Pflicht zur Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen und elektronischer Kommunikation.
Verpackungsgesetz
Die Änderung sieht voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2020 ein Verbot über das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern vor.
EU-Medizinprodukte-Verordnung
Die EU-MDR ersetzt ab dem 26. Mai 2020 die Richtlinien 90/385/EWG sowie 93/42/EWG und erhöht insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Überwachung von Medizinprodukten in der EU.
Elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber
Ab dem 27. November 2020 müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes in elektronischer Form gestellt werden. Einfache Bilddateien wie beispielsweise Rechnungen im PDF-Format erfüllen diese Vorgaben nicht. Als Standard gilt das Format „XRechnung“, das auf der europäischen Norm EN 16931 basiert. Eine Ausnahme besteht für Direktaufträge mit einem voraussichtlichen Nettoauftragswert von maximal 1.000 Euro. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.